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03.12.2020 - 8 Verlängerung der Fischereipachtverträg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:

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Beschluss

1. Das Fischereirecht in der Glems sowie den unteren Teil des Wasserbachs (ab Brücke BAB 8 bis zum Einlauf in die Glems) wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an die Interessengemeinschaft Glems (IGG) verpachtet. Der Pachtzins beträgt 853,86 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 51,13 Euro erhöht.

 

2. Das Fischereirecht im Tiefenbachsee auf dem Flst.Nr. 8739, Gewann Tiefenbach, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an den 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. verpachtet. Der Pachtzins beträgt 674,93 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 46,02 Euro erhöht.

 

3. Das Fischereirecht im Unteren Hedersbachsee im Stadtwald „Oberer Wald“, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an den 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. verpachtet. Der Pachtzins beträgt 444,80 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 30,67 Euro erhöht.

 

4. Das Fischereirecht im Oberen Hedersbachsee im Stadtwald „Oberer Wald“, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an die Herren Gerhard Albrecht, Engelbergstr. 10, 71229 Leonberg, Günter Wagner, Dobelstr. 27, 71229 Leonberg und Rolf Walz, Lehenbühlstr. 42, 71272 Renningen, verpachtet. Der Pachtzins beträgt 324,64 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 23 Euro erhöht.

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Anlagen zur Vorlage