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20.02.2020 - 6 Annahme von Kleinspenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschließen unter dem Vorbehalt keiner Befangenheit ohne Enthaltung.

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Beschluss

Die unter der Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 2 aufgeführten Kleinspenden gelten im Wege des Offenlegungsverfahrens gem. § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats als angenommen.

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Anlagen zur Vorlage