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08.10.2020 - 8 Bebauungsplan "Unterer Schützenrain" mit Satzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums  empfehlen mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen dem Gemeinderat:

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Beschluss

  1. Für den Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ und über die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Planbereich 02.08-10 wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO gefasst. Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB auf das Vollverfahren umgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 07.09.2020 (Anlage 2).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
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Anlagen zur Vorlage