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24.09.2020 - 12 Bebauungsplan „Bildstöckle“ mit Satzung über ör...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums  empfehlen einstimmig  und ohne Enthaltungen dem Gemeinderat:

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Beschluss

  1. Die städtebauliche Konzeption „Bildstöckle“ vom 06.08.2020 (Anlage 3) wird als städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren genehemigt.

 

  1. Der Bebauungsplan „Bildstöckle“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-6, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Dies schließt die Erstellung der notwendigen Fachgutachten mit ein.

Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 20.07.2020 (Anlage 2).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
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Anlagen zur Vorlage