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24.06.2020 - 2 Elektromobilitätskonzept 2030

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:

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Beschluss

 

  1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm  „Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
     
  2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive Lastmanagement integriert werden.
     
  3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bis Ende 2022 durch elektromobile Fahrzeuge und dazugehörige Ladeeinheiten zu ersetzen.
     
  4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
    - 2x Parkplatz Neues Rathaus

- Parkplatz Stadtbibliothek

- Parkhaus Bahnhof

- Höfingen, Ditzinger Str., Parkplatz „Hinter dem Friedhof“

- Gebersheim, beim Sportheim, An der hohlen Eiche 9

- Warmbronn, Parkplatz Staigwaldhalle, Büsnauer Str. 1.

Falls der Standort „Parkplatz Neues Rathaus“ als Teil der „Ladeinsel Rathaus“ durch das Programm INPUT förderfähig ist, ist als Ersatz für die frei werdenden Fördergelder der Standort Leonberg/Eltingen, Neuköllner Straße in das Programm „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ nachzumelden.
 

  1. Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen. 
     
  2. Es ist ein Carsharing-Konzept zu erarbeiten, das E-Mobilität berücksichtigt.
    (E-)Carsharing-Plätze im öffentlichen Raum sind auszuschreiben.
     
  3. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
     
  4. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel generiert werden