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05.02.2020 - 1 Bekanntgaben

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Beschluss

Der Vorsitzende begrüßt das Gremium, eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Der Vorsitzende gibt die Antwort auf die Anfrage aus der Sitzung vom 27.11.2019 bezüglich des Pollers im Albrecht-Goes-Weg an die Ortschaftsräte weiter. Das Ordnungsamt antwortet, ein umlegbarer  Poller sei kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO, um das Durchfahren eines gesperrten Straßenabschnitts zu unterbinden. Die Definition „Anlieger“ umfasse nicht nur die Bewohner, sondern Jeden, der einen Bezug zu der Straße herstellen müsse. Daher sei es auch unmöglich z.B. Schlüssel zum Umlegen des Pollers auszugeben. Die bauliche Sperrung bedürfe eines Gemeinderatsbeschlusses. Weiter merkt das Ordnungsamt an, dass es bei Geschwindigkeitsmessungen zu keinen häufigen Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kam.