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19.11.2019 - 12 Straßenrechtliche Entwidmung eines öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

1.   Die in der Anlage 1 dargestellte Fläche Flst. 4179/2 werden dem öffentlichen Verkehr entzogen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung öffentlich bekannt zu machen und nach Ablauf der Einwendungsfrist den Feststellungsbeschluss vorzubereiten.

 

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Anlagen zur Vorlage