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19.11.2019 - 10 Bebauungsplan „Östlich Brandenburger Straße“ mi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zugestimmt. (Anlage 2)
  2. Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. (Anlage 3)
  3. Dem Bebauungsplanentwurf „Östlich Brandenburger Straße“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 06.03-9, in Leonberg wird zugestimmt. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung vom 20.09.2019. (Anlagen 4-6)
  4. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 20.09.2019 werden mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Anlagen zur Vorlage