Bürgergeld (SGB II)
Zum 01. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt. Es ersetzt das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV).
Bürgergeld können folgende Personen beantragen, die
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mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt,
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erwerbsfähig und
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hilfebedürftig sind sowie
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Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zuständigkeit
Die Arbeitsgemeinschaft "JobCenter Landkreis Böblingen" setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitsagentur Stuttgart und dem Landkreis Böblingen.
Wissenwertes zu den Dienstleistungen, Formulare und Informationen finden Sie unter: https://www.jobcenter-landkreisbb.de
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:
Arbeitslosigkeit / Arbeitslosengeld