Gewerbean- / ab- / -ummeldung

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

Aktuell Gewerbemeldungen online nicht möglich

Zum aktuellen Zeitpunkt können Gewerbemeldungen über das Onlineportal nicht entgegen genommen werden. Bitte reichen Sie Ihre Gewerbemeldungen per Post oder direkt vor Ort im Bürgeramt ein.

Weiterführende Informationen auf Service-BW

Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung auf dem Landesportal Service-BW.de finden Sie hier:

Gewerbe anmelden (service-bw.de)
Gewerbe ummelden (service-bw.de)

Gewerbe abmelden (service-bw.de)