Alle Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen nach § 16 StrG einer Erlaubnis. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag bei der Straßenbaubehörde im Tiefbauamt der Stadt Leonberg:

Genehmigungsbedürftige Arbeiten sind zum Beispiel

  • Aufgrabungen für Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen eines Grundstückes, die im öffentlichen Verkehrsraum herzustellen sind - auch bei Störungsbeseitigungsarbeiten
     
  • Veränderungen von Hofeinfahrten bzw. Neubau von Stellplätzen (Gehweg- und Bordsteinabsenkung)

  • Aushub des Arbeitsraums (Arbeiten unterhalb der Erdoberfläche - Gräben- und Grubenaushub im privaten Grundstück), in dem ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Gehweg etc.) in Anspruch genommen wird oder eine Böschungsrutschung entstehen kann

  • alle anderen Aufgrabungen und Veränderungen im öffentlichen Verkehrsraum