Wer einen Kampfhund / gefährlichen Hund bereits hält oder später anschafft ist verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Anzeigepflicht ist auch, wenn ein Hund aufgrund seines Verhaltens später als Kampfhund / gefährlicher Hund einzustufen ist.
Für Kampfhunde und gefährliche Hunde beträgt die Hundesteuer 600 EUR / Jahr.
Dieser Betrag ermäßigt sich auf Antrag um die Hälfte für Hunde welche die durch die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde neu eingeführte Verhaltensprüfung bestanden haben.
Welche Hunderassen als Kampfhunde/gefährliche Hunde gelten finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Leonberg.