Die Bereitstellung von digitalen Planunterlagen aus der Bauakte einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen, die Überspielung auf Datenträger oder Übermittlung der Daten als Anhang einer E-Mail ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren werden gemäß dem Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) erhoben. Der Gebührenbescheid wird Ihnen anschließend per Post übersandt.

Die Verwaltungsgebührensatzung sowie den Antrag auf Kopien aus den digitalen Planunterlagen finden Sie auf dieser Seite unter "Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen".

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen die beantragten Unterlagen erst nach Vorliegen des untenstehenden Antrages und Ihrer Legitimation zukommen lassen können.