Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und sind auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden arbeitsfähig (z.B. Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder in Einrichtungen betreute Menschen).
Die Anträge dazu finden Sie direkt beim Landkreis Böblingen.