Grillplätze können in der Regel kostenfrei genutzt werden.
Ausnahme
Soweit sich Gruppen von mehr als 20 Personen für die Zeit von 21 Uhr bis 8 Uhr dort versammeln, bedarf die Benutzung der Grillplätze sowie aller Grün- und Erholungsanlagen der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für diese Erlaubnis fällt eine Gebühr von 39 Euro an.
Zudem ist es außerhalb zugelassener Grillplätze untersagt, Feuer anzumachen oder mobile Grilleinrichtungen zu benutzen §18 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Ortspolizeibehörde Leonberg.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung.