Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder geheiratet haben, kann das Standesamt diese Daten digital über einen Datenabruf ermitteln. Sie müssen keine Urkunden vorlegen.
verheiratet
- gültige Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
- Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Elternteile
oder - eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
nicht verheiratet
- gültige Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Sorgeerklärung
bei ausländischen Mitbürgern
- gültige Reisepässe beider Elternteile
- internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung
- internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung beider Elternteile
wenn die Mutter schon verheiratet war
- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde oder
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
bei Einbürgerung
- Einbürgerungsurkunde der betreffenden Person
Bitte beachten Sie
Alle Urkunden sind im Orginal vorzulegen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.