Vereinfachungen in der LBO für bestimmte Fälle
Neben dem Kenntnisgabeverfahren und dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es nach der Landesbauordnung (LBO) auch ein im Prüfungsumfang reduziertes Verfahren, das "vereinfachte Genehmigungsverfahren".
Darüber hinaus finden sich in der LBO auch eine ganze Reihe von baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, bei denen die vorherige Kontrolle durch die Baurechtsbehörde entfällt.
Informationen, Anträge und Formulare zu vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren und verfahrensfreien Vorhaben