Für die grundbuchmäßige Aufteilung von Gebäuden mit mehr als einer Nutzungseinheit benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie ist für den Notar die Grundlage für die Teilungserklärung. Bitte beachten Sie die Änderung der AVA vom 06.07.2021 und Änderung vom 19.12.2022. Die ursprüngliche AVA vom 19.03.1974 ist außer Kraft getreten.
Weitere Hinweise zur Ausfertigung der Planunterlagen (Aufteilungspläne) sowie zum weiteren Verfahren finden Sie in unserem Antragsformular:
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Das ausgefüllte Formular kann anschließend per E-Mail an servicebuero-bauen@leonberg.de an uns übermittelt werden.
Angaben und Dokumente für die digitalen Unterlagen
Inhalt der digitalen Unterlagen
- Lageplan Maßstab 1:500 (aktueller Stand) und nicht älter als ein halbes Jahr
- Vermasste Grundrisspläne im Maßstab 1:100 von allen Geschossen des Gebäudes (datiert),
- Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit Keller/Abstellraum, Garagen, etc. mit der jeweils gleichen Nummer (in Form einer eingekreisten Zahl) zu kennzeichnen. Gemeinschaftsräume (Heizungsraum, Wasch-/Fahrradraum, ...) sind nicht mit einer Nummer zu versehen, sondern lediglich mit ihrer Funktion zu bezeichnen.
- Schnitt, Maßstab 1:100,
- Ansichten, Maßstab 1:100,
- Wohnflächenberechnung, Angabe der 1.000stel Berechnung
- Wichtig: Die Grundrisspläne, Schnitte und Ansichtspläne sind unten rechts mit einem aktuellen Plankopf zu versehen: Die Pläne müssen den baurechtlichen Vorschriften bzw. dem letzten genehmigten Baugesuch entsprechen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz unter
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_06072021_SW35.htm
Aufbau des Plankopfes
- Aufteilungsplan
- Bezeichnung Bauvorhaben (Geschäftshaus, Wohnhaus,...)
- Anschrift Bauvorhaben
- Planbezeichnung mit Maßstabsangabe (z.B. UG M 1:100; Ansicht M 1:100...)
Anzahl der Planhefte
Es wird eine digitale Ausfertigung benötigt.
Gebühren
Die Gebührenhöhe bewegt sich in einem Gebührenrahmen ab 213 € gemäß Nr. 52.10.04 der Verwaltungsgebührensatzung.
Ihr Kontakt bei Fragen zur Aufteilung von Wohneigentum
Herr Heydlauf: Detailseite
ServiceBüroBauen
Bauverständiger
Belforter Platz 1
71229 Leonberg