Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)


Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen


Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Zuständige Stelle


die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Verfahrensablauf


  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Fristen


keine

Erforderliche Unterlagen


  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten


Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Vertiefende Informationen


Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Hinweise


keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk


23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Online-Service

Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:

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