Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. D. h. das Abwasser über einen Kanal, sogenannte Grundstücksentwässerungskanal, an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. D. h. das Abwasser über einen Kanal, sogenannte Grundstücksentwässerungskanal, an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.