Der Bauantrag
Unsere Landesbauordnung sieht verschiedene Verfahrensarten für Bauvorhaben vor. Daneben gibt es eine Reihe verfahrensfreier Vorhaben.
Vor Baubeginn: Die Frage der Genehmigungspflicht
Bereits im Vorfeld zu Ihrem Bauvorhaben stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben zur Verfügung. Wir klären zum Beispiel gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach den §§ 49 ff. Landesbauordnung handelt. Diese Abklärung sollte unbedingt rechtzeitig, also vor Baubeginn erfolgen. Denn Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Je nach Art Ihres Bauvorhabens gelten die nachfolgenden Verfahrensarten.
Nähere Informationen zu allen hier geführten Themen erhalten Sie auch beim Landesportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de.
Hinweis: Die aufgeführten Flyer in den Verfahrenarten wurden zwischenzeitlich überarbeitet - die aktuelle Version kann Ihnen auf Anfrage bei servicebuero-bauen@leonberg.de gerne zur Verfügung gestellt werden.