Der Flächennutzungsplan - die vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan ist den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der Flächennutzungsplan hat keine gesetzlich geregelte Geltungsdauer. Er sollte jedoch spätestens nach 15 Jahren nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft werden und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu entstehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadtverwaltung Leonberg wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans "STEP 2020" erstellt und wurde im Juli 2006 wirksam. Er soll die räumliche Entwicklung bis zum Jahre 2020 regeln.
In Baden-Württemberg ist der Flächennutzungsplan gleichzeitig ein Landschaftsplan. Deshalb wird er, wenn er eine genehmigungsfähige Entwurfsfassung erreicht, zusammen mit einem Umweltbericht öffentlich ausgelegt.
Im Flächennutzungsplan dargestellte Flächen können sein:
- Bauflächen, differenziert in Wohnbauflächen (W), Mischgebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S)
- Ver- und Entsorgungsanlagen, Erschließungsanlagen, Gemeinbedarfsflächen
- Grün- und Freiflächen, Flächen für Natur- und Landschaftsschutz
- Wasserflächen und Flächen für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
- Geländemodellierung, Abbau von Bodenschätzen und belastete Böden
Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Er bildet aber für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.