Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Verfahren)
In verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO oder bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO müssen Abweichungen gegen einzelne Vorschiften des öffentlichen Baurechts vor dem Baubeginn beantragt werden.
ServiceBüroBauen - Broschüre Abweichung, Ausnahme, Befreiung: Datei in neuem Fenster öffnen
Abweichung, Ausnahme, Befreiung - Leitfaden zum AAB-Antrag, Stand September 2024
Anträge und Formulare für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Das Online-Einreichen Ihrer Anträge rund um das Bauen wird im Laufe des Jahres 2019 durch eine Änderung der Landesbauordnung rechtlich möglich. Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung stellen wir Ihnen diese Funktion in unseren Antragsassistenten zur Verfügung.
Schon jetzt führen die Antragsassistenten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Am Ende erstellt der Assistent für Sie ein fertig ausgefülltes Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an uns senden bzw. persönlich zu uns bringen. Ergänzend finden Sie als Alternative zu jedem Antragsassistenten auch ein einfaches PDF-Formular zum Ausdrucken.
Antragsassistenten - Schritt für Schritt durch den Antrag
- Angaben gewerbliche Anlagen (AS)
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung (elan comfort)
- Anzeige über den Wechsel der Bauherrschaft (AS)
- Baubeschreibung (AS)
- Benennung eines (Fach) Bauleiters § 42 LBO (AS)
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (AS)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (AS)
- Vertretungsvollmacht Bauangelegenheiten (AS)
- Zustimmungserklärung der Angrenzerin / des Angrenzers (AS)
PDF-Formulare
- Abfallverwertungskonzept
- Angaben gewerbliche Anlagen (PDF)
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung (PDF)
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)
- Vereinfachtes Abfallverwertungskonzept
- Vertretungsvollmacht Bauangelegenheiten (PDF)
- Zustimmungserklärung der Angrenzerin / des Angrenzers (PDF)