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Lärmsanierungsverfahren der Deutschen Bahn


Öffentliche Informationsveranstaltung der Bahn

Die Deutsche Bahn hat am 4. November 2019 in der Stadthalle Leonberg eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Bahnlärmsanierung durchgeführt. Dabei wurden die neue Förderrichtlinie, das aktualisierte Lärmgutachten, die derzeit geplanten Lärmschutzmaßnahmen und Zeitplanung für das weitere Verfahren vorgestellt.




Bahnstrecke Korntal - Renningen - Magstadt in "Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes" aufgenommen

Seit 1999 wendet der Bund in diesem Programm erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung des Lärmschutzes an stark befahrenen Bahnstrecken auf. Auch in Leonberg wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes geleistet. Mit der Umsetzung dieses Programms ist die DB Netz AG in Karlsruhe betraut worden.

Förderung aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen

Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Im Rahmen dieses Programms werden aktive Lärmschutzmaßnahmen (wie Schallschutzwände) und passive Maßnahmen (wie Schallschutzfenster) gefördert.

Längere Schallschutzwände

Zum 1.1.2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderrichtlinie für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes neu herausgegeben. Maßgebende Änderungen sind die Anhebung des Stichtags von bisher 1. April 1974 auf den 1. Januar 2015 und die Möglichkeit einer rückwirkende Erstattung von vorgezogenen passiven Maßnahmen. Die DB Netz AG hat daher das Schallgutachten überarbeitet. Das Ergebnis zeigt, dass die Lärmschutzwände um insgesamt 544 m verlängert werden können.

Mehr Wohngebäude erhalten Zuschuss

Auch die Zahl der Wohngebäude, die dem Grunde nach einen Zuschuss von 75% für die Umsetzung von passiven Maßnahmen, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern, erhalten, hat sich erhöht. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, schon jetzt passive Maßnahmen umzusetzen, da nach der neuen Richtlinie grundsätzlich eine rückwirkende Erstattung möglich ist. Die DB Netz weist jedoch darauf hin, dass dies auf eigenes Risiko geschieht. In diesen Fällen ist zuvor bei der DB Netz AG ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Die Pläne mit den Maßnahmen nach der neuen Förderrichtlinie finden Sie im Kasten "Dokumente".

Weitere Zeitplanung der Bahn

Nach dem jetzigen Stand ist der Bau der Lärmschutzwände für das Jahr 2025 vorgesehen. Die passiven Lärmsanierungsmaßnahmen (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) werden parallel zum Bau der Lärmschutzwände durchgeführt.