Sie ist das Instrument zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde. Beispielsweise kann sie Festlegungen der Nutzung bestimmter Flächen treffen und Vorgaben für Lage, Größe und Form von Gebäuden machen. Dabei sind die für die Bauleitplanung geltenden Gesetze zu beachten – insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) mit den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen wie die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
alle rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bauleitpläne der Stadt Leonberg
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Bebauungsplan und Flächennutzungsplan in der Theorie
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Die Bauleitplanung soll insbesondere
Bei der Bauleitplanung ist somit eine Vielzahl an Aspekten zu berücksichtigen (unter anderem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Klima- und Umweltschutz, Belange der Wirtschaft und des Verkehrs, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen, Pflege und Entwicklung der Ortsteile, Denkmalschutz). Die Belange werden in den jeweiligen Bauleitplanverfahren ermittelt und in einem komplexen Prozess untereinander und gegeneinander einem gerechten Ausgleich zugeführt.
Bauleitpläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt (Planungshoheit der Gemeinde). Grundlage hierfür ist die im Grundgesetz festgelegte Selbstverwaltungsgarantie, die es den Gemeinden ermöglicht, die Belange der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.
Grundsätzlich wird ein Bauleitplan erarbeitet, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Planung betrieben wird, im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplans besteht nicht. Ebenso verpflichtet ein Bauleitplan die Grundstückseigentümer auch nicht zur Umsetzung der Planung im Sinne einer Bauverpflichtung.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben. Für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne ist das Verfahren in seinen Grundzügen ähnlich. An allen Bauleitplanungen werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt.
Während des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen:
Wann und wo die Planungen öffentlich ausgelegt werden, die öffentliche Information stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird über das Amtsblatt der Stadt Leonberg bekannt gegeben.
Alle Bauleitpläne, für die aktuell eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, finden Sie auf unserer Seite "Pläne in Beteiligung".
Im Anschluss an die Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Zusätzliche Informationen über rechtsverbindliche Bebauungspläne erhalten Sie im Geodatenportal LeoMaps.