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Regelungen für die Verlässliche Grundschule

In Anlehnung an die Hausordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg gelten für die Betreuung im Rahmen der Verlässliche Grundschule (VGS) folgende vom Amt für Jugend, Familie und Schule (AfJFS) herausgegebene Regelungen.

Anmeldeverfahren


Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular, das bei der pädagogischen Fachkraft der VGS erhältlich ist.

Es werden Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse aufgenommen. Die Teilnahme an der Betreuung im Rahmen der VGS richtet sich nach der vorhandenen Platzzahl und der sozialen Dringlichkeit. Das AfJFS entscheidet über die Aufnahme des Kindes.

Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen der Anschrift sowie der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein.

Betreuungszeiten


Der Zeitkorridor für Schulunterricht und Betreuung im Rahmen der VGS umfasst insgesamt 6 Zeitstunden. Bei Ausfällen des Schulunterrichts erfolgt die Betreuung durch die Schule.

Die Betreuungszeiten der VGS richten sich nach den jeweiligen Stundenplänen der Schule und sind aus der Gebührenordnung ersichtlich, die separat erhältlich ist.

Das Kind muss nach der Betreuungszeit pünktlich aus der Betreuungseinrichtung abgeholt werden, sofern das Kind nicht selbständig die Einrichtung verlassen darf.

Ferienbetreuung


Die Ferienbetreuung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leonberg und kann zu Beginn des Schuljahrs zugebucht werden. Sie findet für alle Kinder der VGS, die von der Stadt über die Abteilung Schulwesen betreut werden, zentral in einer Schule statt. Der Ort wird frühzeitig bekannt gegeben.

Die Betreuungstage während der Schulferien werden vom AfJFS in Verbindung mit den pädagogischen Fachkräften orientiert am überwiegenden Betreuungsbedarf der Kinder festgelegt.

Die Einrichtung ist insgesamt an 32 Tagen im Jahr geschlossen. Der Ferienplan wird zu Beginn eines neuen Schuljahrs auf einem Elternabend und durch Aushang bekannt gegeben.

Verpflegung


Gegen den „ersten Hunger“ nach dem Unterricht sollte jedes Kind ein zweites Vesper mitbringen. Dafür eignet sich Brot, frisches Obst, Gemüse, Joghurt und Quark (bitte keine Süßigkeiten).

Getränke (Tee) stehen zur Verfügung. Andere Getränke können mitgebracht werden. Zur Vermeidung von Müll bzw. zur besseren Verwertung unterstützen Sie bitte die Einrichtung, indem Sie das Vesper in einer Vesperbox und das Getränk in einer Trinkflasche mitgeben.

Kleidung


Die Kleidung der Kinder ist den Witterungsverhältnissen anzupassen und soll praktisch und bequem sein.

Elternpartnerschaft


Im Sinne einer gelungen Elternpartnerschaft freuen sich die pädagogischen Fachkräfte über regelmäßigen Kontakt zu den Eltern und ggf. über die Mitwirkung bei Aktivitäten oder speziellen Veranstaltungen.

Aufsichtspflicht


Die pädagogischen Fachkräfte sind während der Betreuungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Den Kindern wird ein angemessener Spiel- und Freiraum gewährt. Für Kinder, die sich unerlaubt vom Gelände der Betreuungseinrichtung entfernen, kann keine Verantwortung übernommen werden.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Eltern (z. B. Fest, Ausflüge) sind die Sorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.

Erkrankung/Fehlen eines Kindes


Im Falle einer Erkrankung, insbesondere bei Erbrechen, Fieber, Halsschmerzen, Husten, Augenkatarrh und Hautausschlägen, sowie bei allgemeiner Mattigkeit dürfen die Kinder die Betreuung im Rahmen der VGS nicht besuchen.

Bei einer akuten Erkrankung, die während des Besuchs der Einrichtung auftritt, werden die Eltern informiert und das Kind ist unverzüglich abzuholen.

Kann ein Kind aus Krankheitsgründen oder aus anderen Gründen die Betreuungseinrichtung nicht besuchen, so ist die pädagogische Fachkraft zu  informieren.

Versicherung


Für die angemeldeten Kinder der Betreuung im Rahmen der VGS gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schule. Im Rahmen der Ferienbetreuung gilt der Versicherungsschutz der Stadt Leonberg.

Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung der Garderobe, Ausstattung und mitgebrachter Spielsachen wird von der Stadtverwaltung keine Haftung übernommen.

Es wird empfohlen, eine Schüler-Zusatzversicherung bzw. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um ggf. die Lücken zur gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen.

Gebühren


Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Betreuungszeit sowie der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben und berücksichtigt auch die Möglichkeit einer Teilnahme an der Ferienbetreuung.

Die Gebührenordnung in der jeweiligen Fassung wird den Eltern zusammen mit den Anmeldeunterlagen von der pädagogischen Fachkraft ausgehändigt.

Die Eltern haben die Betreuungseinrichtung rechtzeitig über Veränderungen der Familienverhältnisse zu unterrichten und die Änderung im Hinblick auf eine evtl. Anpassung in der Gebührenveranlagung anzuzeigen.

Ändert sich die Zahl der anzurechnenden Kinder innerhalb der Familie bei Kindern, die die Betreuung im Rahmen der VGS besuchen, so wird die Gebühr auf Antrag neu festgesetzt. Die Neufestsetzung erfolgt ab dem Folgemonat der Bekanntgabe.

Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg

Kündigung


Die Kündigung ist spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten letzten Betreuungstag durch die Sorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen. Die Kündigung kann nur auf Monatsende erfolgen.

Kinder, die in ihrem Verhalten den Betrieb der Einrichtung der VGS extrem und anhaltend stören, können nach vorheriger Anhörung der Sorgeberechtigten vom Besuch der Einrichtung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Ein längeres unentschuldigtes Fehlen zusammenhängend über vier Wochen oder die wiederholte Nichtentrichtung der Benutzungsgebühren über drei Monate berechtigt die Stadt zum Ausschluss des Kindes.