Der Elternbeitrag für die Kindergärten und die Verlässliche Grundschule richtet sich nach der Zahl der in der Familie lebenden Kinder unter 14 Jahre. Der Beitrag für die Krippe, für die Ganztagsbetreuung und den Hort richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder einer Familie in diesen Betreuungsangeboten.
Wenn Sie sich detaillierter über die Gebühren informieren möchten, finden Sie noch mehr Einzelheiten in der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg, in der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen und in der Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg.