Gebühren an der Jugendmusikschule

Die Gebühren für den Unterricht an der Jugendmusikschule richten sich nach der Gebührensatzung der Jugendmusikschule in ihrer jeweils gültigen Fassung.


Ab dem 01.09.2026 erfolgt die Abbuchung der Jugendmusikschulgebühren durch die Stadt Leonberg standardmäßig per SEPA-Lastschrift. Bitte senden Sie uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Formular an die Stadtkasse (bevorzugt per Post oder persönlicher Abgabe) und geben Sie – falls bereits vorhanden – bitte auch Ihr Kassenzeichen an.


Gebührensatzung

Satzung