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Ortschaftsrat


Geschichte, Aufgaben und Zusammensetzung

Im Zuge der Gemeindereform 1975 wurden ehemals selbständige Gemeinden in größere Städte eingemeindet. Da nun diese Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben mussten, wurde ihnen in der Gemeindeordnung die Möglichkeit der Ortschaftsverfassung gegeben. Dies bedeutet eine örtliche Verwaltung und einen Ortschaftsrat als eigenständiges Beschlussorgan für den örtlichen Bereich.

Die räumliche Abgrenzung der Ortschaften, die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates und die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus möglichen Entscheidungsbefugnisse sind in der Hauptsatzung geregelt.

Nach Leonberg wurden zum 1.1.1975 die Gemeinden Gebersheim, Höfingen und Warmbronn eingemeindet. Für jede dieser ehemaligen Gemeinden wurde die Ortschaftsverfassung mit einer örtlichen Verwaltung und einem Ortschaftsrat eingerichtet. Die Ortschaftsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Ortschaft nach den für den Gemeinderat geltenden Bestimmungen gewählt.
 

Der Ortschaftsrat hat folgende Aufgaben

  • Beratung der örtlichen Verwaltung
  • Anhörungsrecht bei allen wichtigen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten
  • Vorschlagsrecht zu allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten
  • Entscheidung über die ihm vom Gemeinderat durch die Hauptsatzung übertragenen Angelegenheiten

 

Der Ortschaftsrat besteht aus

dem hauptamtlichen Ortsvorsteher als Vorsitzendem (ohne Stimmrecht) und
  • in Gebersheim aus 8
  • in Höfingen aus 12
  • in Warmbronn aus 10

ehrenamtlichen Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Ortschaftsräte finden Sie hier in unserem Ratsinformationssystem.