Landkreis Böblingen: Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG

Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung – untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Sindelfingen (B 464) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.