Jahresabschluss der LEO Energie Verwaltungs GmbH zum 31.12.2025
Aufgrund von § 105 Abs. 1 Ziff. 2 GemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der LEO Energie Verwaltungs GmbH zum 31.12.2025 bekannt gemacht.
Aufgrund von § 105 Abs. 1 Ziff. 2 GemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der LEO Energie Verwaltungs GmbH zum 31.12.2025 bekannt gemacht.