Benutzungsordnung für die (städtischen/kirchlichen) Kindertageseinrichtungen

Stand: 1. September 2026
Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg.
Tageseinrichtungen für Kinder sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. Sie dienen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Ende der Kindergartenzeit mit Eintritt in die Grundschule. Der Hort endet mit dem Eintritt in eine weiterführende Schule. In den Kindertageseinrichtungen werden Kinder in verschiedenen Betreuungsangeboten zu vereinbarten Zeiten ihrem Alter entsprechend betreut.