Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg hat in seiner Sitzung am 22.10.2026 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Warmbronn
Teil von 59/1 (einbezogen westliche Teilfläche mit 350 m²), Teil von 59/2 (einbezogen westliche Teilfläche mit 315 m²), 59/3, 60, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 74/1, 74/2, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 79, 79/1, Teil von 79/2 (einbezogen nördliche Teilfläche mit 519 m²), 80, Teil von 81 (einbezogen süd-westliche Teilfläche mit 264 m²), Teil von 82 (einbezogen südliche Teilfläche mit 228 m²)
beschlossen.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 4.1, 4.2, 4.3, 5, 6, 6.1, 6.2, 7, 8, 9, 10, 13, 13.1, 13.2, 14, 14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.5.1, 14.6, 14.7, 14.8, 14.9, 14.10, 14.11, 14.12, 14.13, 16, 16.1, 16.2, 16.3, 17, 18 und 19.
Der der Umlegung zugrunde liegende Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ wurde durch Öffentliche Bekanntmachung am 30.07.2026 rechtsverbindlich.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Leonberg nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.