Absonderung
Informationen zu den absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen ab dem 16. November 2022. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen.
Corona-Verordnung Absonderung angepasst
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Informationen für Reiserückkehrer
Ausführliche Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auf der Seite 'Infos zum Corona-Virus / Einreise-Quarantäne'.