FAQ Anpassung der Gebühren in Kindertages- und Schulkindbetreuung

1. Warum werden die Elternbeiträge angepasst?

Die Gebührenanpassung ermöglicht, die gute Betreuungsqualität und die verlässliche Personalausstattung dauerhaft zu sichern. Aufgrund der gestiegenen Ausgaben und der angespannten Haushaltslage ist eine Erhöhung der Beitragskosten unumgänglich.

Die Stadt investiert gezielt in ihre Kindertageseinrichtungen. Es ist gelungen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu halten. Dadurch sind inzwischen fast alle Stellen in den städtischen Kitas mit pädagogischem Personal besetzt. Das kommt den Kindern und Familien zugute: Die Betreuung ist durch diese Maßnahmen verlässlicher, die Bildungsqualität steigt und Familien werden entlastet.

2. Wer entscheidet über die Beitragshöhe?

Die kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg empfehlen, die Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 zu erhöhen. Die Stadt folgt dieser Empfehlung. Dabei achtet sie darauf, die hohe Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und Familien nicht stärker als nötig zu belasten.

3. Wie entwickeln sich die Beiträge in den kommenden Jahren?

Die Beiträge werden in planbaren Schritten angepasst:

  • Kindergarten-/Schuljahr 2026/2027: +4,5 Prozent
  • Kindergarten-/Schuljahr 2027/2028: +4 Prozent

Damit bleibt die Entwicklung transparent und für Familien gut nachvollziehbar.

4. Wann gelten die neuen Beiträge?

Die neuen Beiträge treten am 1. September in Kraft, eine weitere Anpassung erfolgt am 1. September 2027.

5. Wie werden die Gebühren berechnet?

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach zwei Kriterien:

  • Wie lange das Kind betreut wird (Betreuungszeit).
  • Wie viele Kinder unter 18 Jahren in der Familie leben (Familienstaffelung).

Das bedeutet: Familien mit mehreren Kindern zahlen geringere Beiträge und werden gezielt entlastet.

6. Wofür werden die Beiträge verwendet?

Die Elternbeiträge helfen dabei, eine gute und verlässliche Betreuung sicherzustellen. Sie unterstützen vor allem:

  • Hohe pädagogische Qualität: Qualifizierte Fachkräfte, regelmäßige Fortbildungen und gute Betreuungsstandards sorgen dafür, dass Kinder bestmöglich begleitet und gefördert werden.
  • Bildung und Förderung von Anfang an: Kindertageseinrichtungen unterstützen Kinder in ihrer Entwicklung und schaffen wichtige Grundlagen für ihren weiteren Weg.
  • Verlässliche Betreuung: Eine gute Personalausstattung und passende Rahmenbedingungen ermöglichen eine Betreuung, auf die Familien im Alltag zählen können.

7. Wie hoch ist der Anteil der Eltern an den Gesamtkosten?

Bei der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen tragen die Eltern etwa 20 Prozent der Gesamtkosten. Im Bereich der Grundschulkindbetreuung liegt der Elternanteil bei rund 28 Prozent.

Den größten Anteil übernimmt weiterhin die Stadt, unterstützt durch Land und Bund.

8. Was ist neu im Ganztagesbereich?

Auch im Ganztagesbereich (Kita) gilt künftig ebenfalls die Familienstaffelung. Das heißt, bei der Berechnung der Elternbeiträge werden alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, die im Haushalt leben.

Bisher wurde für ältere Geschwisterkinder in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen pauschal ein Betrag von 15 Euro abgezogen. Die neue Regelung berücksichtigt Familien mit mehreren Kindern besser und sorgt dafür, dass sie stärker von der Ermäßigung profitieren können.

9. Was bedeutet das für Familien insgesamt?

Die Anpassung der Beiträge trägt dazu bei, dass die Stadt auch künftig eine zuverlässige, gute und familienfreundliche Betreuung anbieten kann. Gleichzeitig achtet die Verwaltung darauf, die Beiträge sozial gerecht zu gestalten.

10. Wie werden Familien zusätzlich entlastet?

In Leonberg gibt es verschiedene Möglichkeiten, Familien bei den Betreuungskosten zu unterstützen. Durch die Familienstaffelung können sich die Elternbeiträge für Familien mit mehreren Kindern reduzieren. Anspruchsberechtigte Familien können zudem über das Bildungs- und Teilhabepaket eine Übernahme oder Bezuschussung der Kosten für die warme Mittagsverpflegung erhalten.

In Kindertageseinrichtungen: Familien mit geringem Einkommen oder Anspruch auf Sozialleistungen können bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamtes Böblingen prüfen lassen, ob eine Übernahme der Betreuungsgebühren nach § 90 Abs. 4 SGB VIII möglich ist. Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag in Anspruch genommen werden. Für die Beantragung der Leistungen sind je nach Leistungsart die Stadt Leonberg, das Jobcenter oder das Landratsamt Böblingen zuständig. Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Leonberg. Beziehen Sie Bürgergeld, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Bei Bezug von Asylbewerberleistungen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Böblingen.

Schulkindbetreuung: Zum neuen Schuljahr 2026/2027 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Dies bringt eine deutliche finanzielle Verbesserung für Leistungsbezieher und Familien mit geringem Einkommen: Eine Übernahme der Betreuungsgebühr kann bis zu 100 % durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises erfolgen.

Die finanzielle Unterstützung deckt die in Anspruch genommene Betreuung im folgenden Umfang ab, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für Erstklässler: Finanziert wird die Betreuung im Umfang von 8 Stunden an allen 5 Werktagen (einschließlich der Ferienbetreuung). Dies umfasst die Betreuung vor dem Unterricht (z. B. ab 7:00 Uhr), nach dem Unterricht (Nachmittagsmodule) sowie die Hausaufgabenbetreuung.
  • Für die Klassen 2 bis 4: Übernommen werden Betreuungszeiten von bis zu 30 Stunden pro Woche.

Hinweis zur Höhe der Förderung:

  • Leistungsbezieher: Wenn Sie bereits laufende Leistungen beziehen (z. B. Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), werden die Gebühren in der Regel zu 100 % vollständig übernommen.
  • Familien mit geringem Einkommen ohne Leistungsbezug: Die finanzielle Unterstützung ist abhängig von Ihrem Einkommen. Die Höhe der Leistung wird vom Landratsamt anhand einer Bedarfsberechnung individuell ermittelt. Je nach Einkommenshöhe werden die Gebühren dann vollständig oder anteilig übernommen.

Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeit und des gesetzlichen Vorrangs endet die bisherige 50 % Ermäßigung durch den Leonberger Teilhabepass zum 31.08.2026.

11. Können die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden?

Kinderbetreuungskosten können in der Regel in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Für jedes Kind können Betreuungskosten bis zu 6.000 Euro zu zwei Dritteln somit bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro berücksichtigt werden.

12. Warum ist eine Verpflegung in der Ganztagesbetreuung verpflichtend?

Ab einer Betreuungszeit von sieben Stunden oder mehr ist eine warme Mahlzeit in den Kindertageseinrichtungen verpflichtend. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da es sich um Einrichtungen handelt, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII benötigen. Eine Abbestellung des warmen Mittagessens ist nur in gemischten U3-Gruppen möglich.

Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung für die Verpflegungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter Frage 10.

13. Warum ist die Verpflegung am Hort der Schule verpflichtend?

Die Verpflegung ist ein fester Bestandteil des Hortangebots. Sie unterstützt den geregelten Tagesablauf und sorgt dafür, dass die Kinder während der Betreuungszeit mit einer ausgewogenen Mahlzeit versorgt werden.

14. Darf ich für mein Kind ein warmes Mittagessen buchen?

Ob ein warmes Mittagessen gebucht werden kann oder muss, hängt von der Betreuungsform ab:

  • Ü3-Ganztagskinder und Krippenkinder: Die Buchung eines warmen Mittagessens ist verpflichtend.
  • Gemischte U3-Gruppen: In folgenden Kindertageseinrichtungen kann ein warmes Mittagessen freiwillig hinzugebucht werden:
    • Kinderhaus Ezach
    • Kinderhaus Stadtpark
    • Kinderhaus Warmbronn
    • Kinderhaus Warmbronn
    • Kinderhaus Kunterbunt
    • Kinderhaus West
    • Halden-Kinderhaus
    • Kinderhaus Nord
    • Martha-Johanna-Haus
    • Kinderhaus Binsenweg
    • Kinderhaus Spitalhof

  • Für Kinder, die für die verlängerten Öffnungszeiten angemeldet sind, besteht keine Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu buchen.

15. Warum steigen die Kosten der Mittagsverpflegung?

Die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen verursacht verschiedene Kosten. Dazu gehören nicht nur die Kosten für das Essen selbst, sondern auch Ausgaben für Reinigung und Wäsche, Personal, Lieferung sowie für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen in den Küchen. Diese Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Aufgrund der gestiegenen Ausgaben und der angespannten Haushaltslage wird der städtische Zuschuss zur Mittagsverpflegung ab 1. September angepasst. Der Eigenanteil der Stadt beträgt künftig 2 Euro pro Mittagessen.

16. Wie werden Eltern informiert?

Alle wichtigen Informationen erhalten Eltern rechtzeitig über folgende Kanäle:

  • Kita und Schulkindbetreuung: persönliche Gebührenbescheide
  • Kita-Info App
  • Website der Stadtverwaltung, Öffentliche Bekanntmachungen


Die aktuellen Gebührenordnungen finden Sie im Ortsrecht.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Richten Sie sie gerne per E-Mail an jfs-gebuehren@leonberg.de.