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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In die Optionsverträge für Gewerbebauland wird ein Bindungsentgelt i.H.v. 3 % pro Jahr über dem Basiszinssatz vom Kaufpreis aufgenommen.

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es wird ein Bindungsentgelt in die Optionsverträge für das Ankaufverfahren von Grundstücken zur Erschließung von Gewerbeflächen aufgenommen.

Ziele der Maßnahme

Anpassung der Optionsverträge für die Erschließung von Gewerbebauland an die Optionsverträge für Wohnbauland (DS 2016/052)

Sachverhalt/Sachstand

Das Bindungsentgelt wird zusätzlich zum Kaufpreis und unabhängig von der

Optionsannahme bezahlt. Es soll eine Rendite für die Verkäufer darstellen, quasi eine

Verzinsung für ihr Kapital, da sie den Kaufpreis erst erhalten, wenn die Stadt das

Kaufangebot angenommen hat. Dies soll einen Anreiz schaffen, dass sie so schnell wie

möglich die Optionsverträge mit der Stadt abschließen. Die Höhe des Betrages errechnet

sich durch taggenaue Abrechnung, also vom Tag des Abschlusses des Optionsvertrages bis

zur Annahme durch die Stadt. Zur Zahlung fällig wird das Bindungsentgelt einen Monat nach

Annahme der Option und Fälligkeit des Kaufpreises bzw. nach Erklärung der Nichtannahme

oder Ablauf der Optionsfrist. Durch die bisherigen Optionsverträge wurde der Verkäufer

einseitig für 2 Jahre gebunden. Hierzu hat der BGH entschieden, dass eine einseitige

Bindungsfrist nicht länger als 6 Wochen standhält. Da es noch keine höchstrichterliche

Rechtsprechung bzgl. Optionsverträge durch Kommunen in der Bauentwicklung gibt, waren

die bisher abgeschlossen Optionsverträge rechtlich angreifbar. Durch die Aufnahme eines

angemessenen Bindungsentgelts wird der Verkäufer nicht mehr einseitig gebunden. Dadurch

werden die Optionsverträge auch rechtssicherer.

Weiteres Vorgehen

Aufnahme des Bindungsentgelts in die Verhandlungen für den Erwerb der Grundstücke zur Erweiterung des Gewerbegebiets Carl-Zeiss-Str. und Pfad III.


Alternativen zum Beschlussvorschlag

Das Bindungsentgelt wird nicht in die Optionsverträge für den Erwerb von Gewerbebaugrundstücken aufgenommen.

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