Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme des Bindungsentgelts in die Optionsverträge für Gewerbebauland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Sachgebiet Grundstücksverkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.01.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.01.2017
|
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es wird ein Bindungsentgelt in die Optionsverträge für das Ankaufverfahren von Grundstücken zur Erschließung von Gewerbeflächen aufgenommen.
Ziele der Maßnahme
Anpassung der Optionsverträge für die Erschließung von Gewerbebauland an die Optionsverträge für Wohnbauland (DS 2016/052)
Sachverhalt/Sachstand
Das Bindungsentgelt wird zusätzlich zum Kaufpreis und unabhängig von der
Optionsannahme bezahlt. Es soll eine Rendite für die Verkäufer darstellen, quasi eine
Verzinsung für ihr Kapital, da sie den Kaufpreis erst erhalten, wenn die Stadt das
Kaufangebot angenommen hat. Dies soll einen Anreiz schaffen, dass sie so schnell wie
möglich die Optionsverträge mit der Stadt abschließen. Die Höhe des Betrages errechnet
sich durch taggenaue Abrechnung, also vom Tag des Abschlusses des Optionsvertrages bis
zur Annahme durch die Stadt. Zur Zahlung fällig wird das Bindungsentgelt einen Monat nach
Annahme der Option und Fälligkeit des Kaufpreises bzw. nach Erklärung der Nichtannahme
oder Ablauf der Optionsfrist. Durch die bisherigen Optionsverträge wurde der Verkäufer
einseitig für 2 Jahre gebunden. Hierzu hat der BGH entschieden, dass eine einseitige
Bindungsfrist nicht länger als 6 Wochen standhält. Da es noch keine höchstrichterliche
Rechtsprechung bzgl. Optionsverträge durch Kommunen in der Bauentwicklung gibt, waren
die bisher abgeschlossen Optionsverträge rechtlich angreifbar. Durch die Aufnahme eines
angemessenen Bindungsentgelts wird der Verkäufer nicht mehr einseitig gebunden. Dadurch
werden die Optionsverträge auch rechtssicherer.
Weiteres Vorgehen
Aufnahme des Bindungsentgelts in die Verhandlungen für den Erwerb der Grundstücke zur Erweiterung des Gewerbegebiets Carl-Zeiss-Str. und Pfad III.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Das Bindungsentgelt wird nicht in die Optionsverträge für den Erwerb von Gewerbebaugrundstücken aufgenommen.
