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Der Bauantrag

Unsere Landesbauordnung sieht verschiedene Verfahrensarten für Bauvorhaben vor. Daneben gibt es eine Reihe verfahrensfreier Vorhaben.


 

Vor Baubeginn: Die Frage der Genehmigungspflicht

Bereits im Vorfeld zu Ihrem Bauvorhaben stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben zur Verfügung. Wir klären zum Beispiel gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach den §§ 49 ff. Landesbauordnung handelt. Diese Abklärung sollte unbedingt rechtzeitig, also vor Baubeginn erfolgen. Denn Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Je nach Art Ihres Bauvorhabens gelten die folgenden Verfahrensarten:

Bauvorbescheid


Für gezielte Fragen im Vorfeld

Konkrete Einzelfragen zu einem Vorhaben können bei Bedarf im Vorfeld rechtsverbindlich durch einen Bauvorbescheid geklärt werden.

Informationen, Anträge und Formulare zum Bauvorbescheid »




 

Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren


Das klassische Verfahren bei Genehmigungspflicht

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag auf Genehmigung zu stellen. Erst nach Erteilung einer Baugenehmigung und der Erteilung einer Baufreigabe (Roter Punkt) darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Informationen, Anträge und Formulare zu Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren »




 

Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Verfahren)

In verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO oder bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO müssen Abweichungen gegen einzelne Vorschiften des öffentlichen Baurechts vor dem Baubeginn beantragt werden.

Informationen, Anträge und Formulare zu Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Verfahren) »




 

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und verfahrensfreie Vorhaben


Vereinfachungen in der LBO für bestimmte Fälle

Neben dem Kenntnisgabeverfahren und dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es nach der Landesbauordnung (LBO) auch ein im Prüfungsumfang reduziertes Verfahren, das "vereinfachte Genehmigungsverfahren".
Darüber hinaus finden sich in der LBO auch eine ganze Reihe von baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, bei denen die vorherige Kontrolle durch die Baurechtsbehörde entfällt.

Informationen, Anträge und Formulare zu vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren und verfahrensfreien Vorhaben »




 

Kenntnisgabeverfahren


Verantwortung liegt beim Bauherrn

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen unbedingt vollständig ein, denn das Nachreichen einzelner Unterlagen ist hier verfahrenstechnisch leider nicht möglich.

Informationen zu Unterlagen, sowie Anträge und Formulare zum Kenntnisgabeverfahren »



 

Bauen im Außenbereich


Immer wieder tauchen Fragen zum Bauen im sogenannten Außenbereich auf, also etwa zu landwirtschaftlichen Grundstücken oder Gartengrundstücken außerhalb der Ortsbebauung. In diesem sensiblen Bereich sind strenge baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
 
Das ServiceBüroBauen berät Sie dazu gern.
 

Barrierefreiheit - barrierearmes Wohnen


Zu den Themen "Barrierefreiheit" und "barrierearmes Wohnen" halten u.a. auch diese Seiten Informationen für Sie bereit:

https://www.lrabb.de/Wohnen+im+Alter.html
Informationen zu Wohnanlagen, zu den Themen Bauen, Umbauen, Dämmen, Sanieren sowie eine Liste der Altenpflegeheime im Landkreis Böblingen

www.nullbarriere.de
Informationen rund um das barrierefreie, behindertengerechte Planen, Bauen und Wohnen
 


Nähere Informationen zu allen hier geführten Themen erhalten Sie auch beim Landesportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de.