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Aufteilung
Für die Aufteilung von Wohneigentum und die von Grundstücken gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Aufteilung von Wohneigentum
Für die grundbuchmäßige Aufteilung von Gebäuden mit mehr als einer Nutzungseinheit benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie ist für den Notar die Grundlage für die Teilungserklärung. Weitere Hinweise zur Ausfertigung der Planunterlagen (Aufteilungspläne) sowie zum weiteren Verfahren finden Sie in unserem Antragsformular:
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Das ausgefüllte Formular kann ausgedruckt und anschließend per Post, Fax oder persönlich an uns übermittelt werden.
Angaben und Dokumente für die Planhefte
Inhalt des Planheftes- Lageplan Maßstab 1:500 (aktuell!)
- Grundrisspläne der einzelnen Stockwerke, Maßstab 1:100
- Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit Keller/Abstellraum, Garagen, etc. mit der jeweils gleichen Nummer (in Form einer eingekreisten Zahl) zu kennzeichnen. Gemeinschaftsräume (Heizungsraum, Wasch-/Fahrradraum, ...) sind nicht mit einer Nummer zu versehen, sondern lediglich mit ihrer Funktion zu bezeichnen.
- Schnitt, Maßstab 1:100
- Ansichten, Maßstab 1:100
- Wohnflächenberechnung, Angabe der 1.000stel Berechnung
- Wichtig: Die Grundrisspläne, Schnitte und Ansichtspläne sind unten rechts mit einem Plankopf zu versehen: Die Pläne müssen den baurechtlichen Vorschriften bzw. dem letzten genehmigten Baugesuch entsprechen.
Aufbau des Plankopfes
- Aufteilungsplan
- Bezeichnung Bauvorhaben (Geschäftshaus, Wohnhaus,...)
- Anschrift Bauvorhaben
- Planbezeichnung mit Maßstabsangabe (z.B. UG M 1:100; Ansicht M 1:100...)
Anzahl der Planhefte
In der Regel mindestens drei Fertigungen: für das Bauamt, das Notariat, den Antragssteller und eventuell weitere Fertigungen für Käufer, Bank etc.
Gebühren
Die Gebührenhöhe bewegt sich in einem Gebührenrahmen von 200 € bis 3.500 € gemäß Nr. 42 der Verwaltungsgebührensatzung.
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an
Christian Heydlauf
Bauordnung
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
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Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Aufteilung von Grundstücken
Um die Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie zunächst eine entsprechende Erklärung (Anzeige) abgeben.
Online-Assistent
Anzeige Grundstücksteilung § 8 LBO (AS)
Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige. Anschließend können Sie das vollständig ausgefüllte Dokument ausdrucken und per Post, Fax oder persönlich an uns übermitteln.
PDF-Formular
Anzeige Grundstücksteilung § 8 LBO (PDF)
Das ausgefüllte PDF-Formular kann ausgedruckt und anschließend per Post, Fax oder persönlich an uns übermittelt werden.
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an das
ServiceBüroBauen
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
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