Dienstradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Mar 15, 2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Mar 20, 2018
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Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde durch die Grünen (Antrag Nr. 8) beantragt, alle Möglichkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit der AG Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) zu prüfen, wie für die Beschäftigten der Stadt eine Option zur Unterstützung bei der Beschaffung eines Fahrrades geschaffen werden kann.
Diese Möglichkeit besteht und soll ab 1. April 2018 genutzt werden.
Ziele der Maßnahme
Ziel dieses Angebotes ist es
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu animieren, das Rad auf dem Weg zur Arbeit zu
nutzen
- durch die Nutzung in der Freizeit, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern,
- die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber zu steigern
- die Bindung an die Stadt als Arbeitgeber zu fördern
Sachverhalt/Sachstand
Bereits im November 2012 wurde durch einen Steuererlass des Finanzministeriums die Möglichkeit eröffnet, dass auch Diensträder analog der Dienstwagenregelung privat genutzt werden können. Die Versteuerung erfolgt pauschal mit 1 % des Listenpreises des Dienstrades, wie es bei Dienstwagen üblich ist.
Im Oktober 2017 schuf das Land Baden-Württemberg durch eine Änderung des Landesbeamtenbesoldungsgesetzes die Möglichkeit, dass für Beamte zu diesem Zweck eine Bezügeumwandlung möglich ist.
Der Dienstherr least das vom Beamten ausgesuchte Rad. Die Leasingraten übernimmt der Beamte selbst. Die Rate wird im Rahmen der Bezügeumwandung vom Bruttoentgelt abgezogen. Hierdurch mindert sich die Steuerlast. 1% des Radpreises wird als geldwerter Vorteil pauschal versteuert.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält derzeit noch keine ausdrückliche Regelung hierzu. Da es sich jedoch um ein freiwilliges Angebot an die Beschäftigten handelt und dieses Angebot einen Mehrwert für die Beschäftigten darstellt, kann durch Gemeinderatsbeschluss auch Beschäftigten das Angebot ein Dienstrad zu leasen gemacht werden.
Bei Beschäftigten entsteht durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttoentgelt eine weitere Ersparnis hinsichtlich des Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenbeitrages. Diese Sozialversicherungsbeiträge werden vom durch die Leasingrate reduzierten Bruttoentgelt berechnet. Auch die Arbeitgeberbeiträge reduzieren sich hierdurch.
Arbeitgeber geben diesen Vorteil in der Regel durch Übernahme der Versicherung des Dienstrades an den Beschäftigten weiter, denn das Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber möchte keinen finanziellen Gewinn aus dieser Maßnahme zu erzielen. Diese Lösung soll auch in Leonberg gelten.
Die Stadt Leonberg beabsichtigt, mit der Firma Bikeleasing einen Rahmenvertrag abzuschließen, in dem die Leasingmodalitäten geregelt sind.
Mitarbeiter, die bereits mindestens 6 Monate bei der Stadt beschäftigt sind (Probezeit) und deren Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis voraussichtlich noch mindestens 36 Monate (Leasingzeitraum) bestehen wird, erhalten die Möglichkeit sich bei einem Händler ihrer Wahl ein Rad zu einem Preis von 800,00 € bis zu einem Höchstpreis von 5.000, - Euro auszuwählen.
Es kann jede Art von Fahrrad (Tourenrad, Rennrad, Mountainbike, E-Bike) geleast werden. Lediglich S-Bike sind vom Leasing ausgeschlossen. Eine Händlerbindung z. B. an einen Leonberger Händler besteht nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen. Wie das geleaste Rad genutzt wird, entscheiden die Beschäftigten selbst.
Ein Leasing-Rechner ermöglicht es den Beschäftigten, die Leasingkonditionen, die monatliche Belastung und die Ersparnis selbst auszurechnen bzw. vom Händler ausrechnen zu lassen. (www.bikeleasing-service.de/Leasingrechner/zum Vorteilsrechner für Arbeitnehmer).
Eine Probeberechnung ist als Anlage angefügt.
Eine Vollkaskoversicherung des geleasten Rads ist Pflicht. Je nach Wert des geleasten Rades beträgt der Versicherungsbeitrag 5,90 bis 11,90 Euro mtl. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitgeber hat hierdurch keinen finanziellen Aufwand. Er gibt die Einsparung bei den Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung, die durch das Leasingmodell entsteht, an die Mitarbeiter weiter.
Das Leasing ist auf 36 Monate angelegt. Am Ende der Laufzeit macht das Leasingunternehmen ein Übernahmeangebot des Rads an die/den Beschäftigten. Wird das Rad nicht übernommen, geht es zurück und auf Wunsch kann ein neues Rad geleast werden.
Scheidet der/die Beschäftigte/Beamte aus dem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis aus, so ist der Leasingvertrag abzuwickeln – d.h. die/der Beschäftigte/Beamte ist verpflichtet, das Rad aus dem Leasing herauszukaufen.
Die Firma Bikeleasing bietet für einen geringen monatlichen Betrag (1 Euro mtl.) für die bei ihr geleasten Räder eine Versicherung an, mit der das Risiko des Einkommensausfalls der Beschäftigten (z. B. Ende der Entgeltfortzahlung bei längerer Erkrankung) versichert wird.
Diese Versicherung ist aus Sicht des Arbeitgebers sehr wichtig, denn eine Entgeltumwandlung rechnet sich nur, wenn die Beschäftigten auch Entgelt erhalten. Wird z.B. Krankengeld bezogen, so tritt die Versicherung ein und übernimmt den Leasingbeitrag bis wieder Entgelt bezahlt wird. Neben dem Vorteil für die/den Beschäftigten erspart sich der Arbeitgeber den Aufwand, die Leasingrate beim Beschäftigten anzufordern und ggf. beizutreiben.
Da die Leasingkonditionen der Firma Bikeleasing ebenfalls zu den günstigsten am Markt gehören und der Arbeitgeber bei der Vertragsabwicklung sehr gut unterstützt wird, fiel die Wahl auf diesen Anbieter. Auch EnBW arbeitet mit Bikeleasing zusammen.
Die Firma Bikeleasing unterstützt den Arbeitgeber durch Aktionen vor Ort, so dass sich die Stadt positiv als Fahrradstadt und gleichzeitig als moderner Arbeitgeber präsentieren kann.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune (AGFK) setzt in den Jahren 2018/2019 den Schwerpunkt auf den Pendler-Verkehr. Durch Aktion der AGFK kann die Nutzung von Diensträdern auch für den Weg zur Arbeit beworben werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Gemeinderatsbeschluss wird der Rahmenvertrag mit Bikeleasing geschlossen und die Beschäftigten und Beamten über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung informiert.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Kein Beschluss, den Beschäftigten die Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
Lediglich die Beamten erhalten die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Bezügeumwandlung zum Erwerb eines privat nutzbaren Dienstrads.
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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509,4 kB
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