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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Den dargelegten Skizzen und Ausführungen der vorliegenden Studie zur Entwicklung und Vernetzung wich­tiger innerstädtischer Grün- und Freiflächen in der Kernstadt wird zugestim­mt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage für den Bereich Stadtpark und Reiterstadion einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ vorzubereiten und die hierfür notwen­digen Beschlüsse und Maßnahmen einzu­leiten. Für den Bereich StadtNaturRaum (ehemalige BAB- Trasse) wird die Verwaltung beauftragt, einen Antrag zum Landschaftsparkprogramm des Verbands Region Stuttgart zu stellen. Die entsprechenden kommunalen Komplementärmittel sind im Entwurf des Haus­haltsplans einzustellen.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Kernstadt von Leonberg befinden sich verschiedene innerstädtische Grün- und Frei­räume (z.B. Stadtpark, Festplatz/ Reiterstadion, ehemalige BAB-Trasse etc.) mit unter­schiedlichsten Qualitäten. Diese Freiräume weisen ein deutliches Gestaltungs-, Funktions- und Entwicklungsdefizit auf.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verdichtung und Urbanisierung im bestehenden Siedlungsraum kommt der Qualifizierung solcher Freiräume eine wachsende Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass diese Freiräume aufgrund ihres Alters zwischenzeitliche Defiziträume darstellen. Vor diesem Hintergrund hat das Landschaftsplanungsbüro Ukas aus Karlsruhe eine entsprechende Studie für wichtige bestehende Grünflächen in der Kernstadt erstellt.

 

Im Falle einer gestalterischen Aufwertung dieser öffentlichen Freiräume bietet sich die Möglichkeit, im seit 2017 aufgelegten neuen Bund-Länder-Programm "Zukunft Stadtgrün" Städtebau­fördermittel zu aquirieren für die

        Aufwertung, Qualifizierung und Entwicklung dieser innerstädtischen Grün- und Frei­flächen,

        Herstellung multifunktionaler öffentlicher Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städte­baulicher Bedeutung,

        Vernetzung von öffentlichen Grün- und Freiräumen.

 

Ggfs. besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Sanierungsfördermittel für die Gestal­tung des Bürgerplatzes und angrenzender Bereiche zu erhalten. Grundlage hierfür sind einer­­seits sog. Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB zur Aufnahme in ein Sanierungsförderprogramm, andererseits grünkonzeptionelle Voruntersuchungen. Diese landschaftsplanerischen Ansätze in Form einer ersten Konzeption werden nachfolgend vorgestellt.

 

Für den Bereich der ehemaligen BAB- Trasse können weitere Fördermittel aus dem Land­schaftsparkprogramm des Verbands Region Stuttgart beantragt werden.

 

Die hier vorgestellte Studie zeigt mögliche Entwicklungsimpulse für die Modernisierung der zentralen Grün- und Freiflächen (Reiterstadion, Stadtpark und ehemalige BAB-Trasse) in Form eines „Ideen­pools“. Eine weitere planerische Ausformulierung bleibt im Falle einer Programmaufnahme der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung vorbehalten. Zum jetzigen Zeitpunkt dient die skizzenhafte Darstellung der möglichen Um- und Neugestal­tungs­potentiale ausschließ­lich als Grundlage für die Antragstellung und zur Aquirierung von Sanierungs- und sonstigen Fördermitteln.

 

Ziele der Maßnahme

Erstellung einer landschaftsplanerischen Konzeption für wichtige innerstädtische Grün­flächen als Grundlage zur Antragstellung in des Bund-Länder-Sanierungsprogramm "Zu­kunft Stadt­grün" und für das Landschaftsparkprogramm des Verbands Region Stuttgart.

 

Sachverhalt/Sachstand

Vorbemerkungen

In der Kernstadt von Leonberg befinden sich wichtige innerstädtische Grün- und Freiräume (z.B. Stadtpark, Festplatz/ Reiterstadion, ehemalige BAB-Trasse etc.) mit unterschiedlich­sten Qualitäten. Diese Freiräume weisen ein deutliches Gestal­tungs- und Funktionsdefizit bei gleichzeitigen deutlichen Entwicklungspotentialen auf.

 

Urbane Frei- und Grünräume haben für die nachhaltige Stadtentwicklung und die urbane Lebensqualität eine hohe Relevanz. Sie besitzen eine große Bedeutung als wichtiger Be­standteil des urbanen Lebens, der städtischen Identität sowie als vielfältig erlebbarer Frei­raum, der unterschiedlichste Nutzungen ermöglicht. Die Intensität der Aktivitäten in diesen urbanen Freiräumen nimmt in den Städten immer mehr zu: Eine durch den demogra­phischen Wandel „bunter“ werdende Gesellschaft stellt diversifizierte Anforderungen an diese urbanen Freiräume. Hierzu zählen unterschiedlichste Sport- und Bewegungsarten, Formen der Ruhe sowie auch gärtnerische Aktivitäten, die vermehrt ohne feste Bindung an klassische Vereins- und Organisationsstrukturen oder Institutionen in urbanen Freiräumen ausgeübt werden.

 

Besonders in wachsenden Städten rücken Frei- und Grünräume zunehmend in den Fokus: Im Zuge der Innenverdichtung werden Städte räumlich kompakter und baulich verdichtet. Hinzu kommen Aspekte des Klimawandels, der höheren Versiegelung und der dichteren Baumassen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit, die verbleibenden Freiräume intensiver und diversifizierter zu nutzen. Urbane Freiräume müssen deshalb widerstandsfähiger und multifunktionaler genutzt werden. Sie sollen zukünftig unterschiedlichste Funktionen für die Erholung, die Regenwasserspeicherung und klimatische Kühlung bis zur biologischen Vielfalt erfüllen. Ein wertiges Stadtgrün ist Hoffnungsträger für Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluft­schneisen und dient dem stadtklimatischen Ausgleich.

 

 

Studie zur Vernetzung innerstädtischer Freiräume in Leonberg

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das Landschaftsarchitekturbüro Elke Ukas, Karls­ruhe, mit der Erstellung einer Studie zur Entwicklung und Vernetzung innerstädtischer Freiräume in Leonberg beauftragt.

Das Stadtgebiet Leonberg verfügt in bewegter topografischer Lage über vielfältige Grün-, Park- und Landschaftsräume. Diese Flächen weisen unterschiedliche Qualitäten auf, die in Bezug auf die Nutzungs- und Gestaltungsart und auf die Vernetzung Entwicklungspotenziale aufzeigen. Die innerstädtischen Bereiche des

-          „Festplatzes am Reiterstadion“,

-          „Stadt­parks“ und

-          „Grünzugs auf der ehemaligen Autobahntrasse“ („StadtNaturRaum“)

 

können mit einer integrier­ten Planung ergänzt, qualifiziert und mulitifunktional gestaltet werden. Die Vernetzung dieser Grünräume schafft attraktive Verbindungen und Nutzungs­angebote für die Leonberger Bürgerschaft.

 

Die Vernetzung der drei Bereiche zeigt zugleich Impulse für bereits bestehende oder zu entwickelnde weitere Verknüpfungen der Grünflächen im gesamten Stadtgebiet auf. Mit der Vernetzung dieser Bereiche werden Zugänge und Parkeingänge neu definiert, die eine Ankommensstruktur und Aufenthaltsqualität schaffen. Die Abfolge intensiver und extensiver Nutzungen erhöht die Zugänglichkeit und Frequentierung der Grünräume. Sichtachsen und Blickbeziehungen werden betont.

 

 

 

Verknüpfung der Freiräume durch Boulevards

Diese Verknüpfungen durchweben das Stadtgebiet und werden als unter­schiedliche Boule­vards ausgebildet. Sie schaffen durch eine behutsame Veränderung des Straßenraumprofils attraktive fußläufige Verbindungen als sichere verkehrsberuhigte Ver­knüpfungen. Fußgänger, Fahrradfahrer und der ÖPNV erhalten mehr Verkehrsraum, der mit PKW/ LKW-Verkehr sowie den Parkflächen kombiniert wird. Dies erfordert die Weiterent­wicklung der Verkehrsplanung im gesamten Stadtgebiet. Mit dem Erhalt bzw. der Pflanzung von Gehölzen und Vegetationsstrukturen entstehen Alleen und Grünraumtypologien im Stadtgebiet, die die bestehenden Straßenräume deutlich aufwerten und für Fußgänger sicherer und attraktiver gestalten.

 

 

 

 

Stadtachse als Bürgerboulevard

Die hochwertige Gestaltung und differenzierte Abfolge von Gehölzen, Pflanzbereichen, Stadt­­mobiliar, Bewegungs- und Spielelementen schafft einen belebten, überwiegend barrierefreien öffentlichen Raum. Diese Stadtachse verknüpft die Platzfolgen vom histo­rischen Marktplatz über die Neue Stadtmitte zum Festplatz. Hier schaffen Baumpflanzungen, Pflanzbereiche, Stadtmobiliar und z.B. Kunstobjekte Identitäten im Stadtgebiet. Somit entstehen attraktive Verknüpfungen und begleitend dazu Bereiche zum Pausieren und Begegnen.

 

 

 

Im Bereich des Neuköllner Platzes gelingt eine Verbindung über die Römerstraße in Richtung Bahnhof und zurück zur Altstadt.

 

 

Verkehrsboulevard an der Breslauer Straße

Der Verkehrsboulevard zwischen dem „Stadtpark“ und dem „StadtNaturRaum“ auf der Bres­lauer Straße stellt eine weitere bedeutende Verknüpfung dar. Die Schaffung eines attraktiven Verkehrsraumes für Fußgänger und Fahrradfahrer, neben dem PKW/LKW Verkehr, ver­knüpft den Stadtpark mit der neu gestalteten Eingangssituation zum „StadtNaturRaum“ der ehemaligen Autobahntrasse.

 

 

Festplatz am Reiterstadion

Der Festplatz am Reiterstadion ist Gelenkpunkt der städtischen Platzfolgen und der Ver­net­zungen. Die Neuordnung dieses urbanen Raumes schafft einen zentralen Festplatz für Ver­anstaltungen, der von Aktiv­bewegungs­flächen, dem erweiterten Spielplatz und einer groß­zügigen Rasenfläche begleitet wird. Die Parkierungsflächen könnten beispielsweise in einem Parkhaus unterhalb der Rasenfläche, und temporär auf dem Festplatz organisiert werden. Die bestehenden Gehölze werden durch eine Baumallee ergänzt. Zwischennutzungen oder temporäre Experimentierfelder können die Bürger mit einbinden und damit die Identität des Ortes stärken.

 

 

Stadtpark

Mit der Herausarbeitung des erhaltenswerten Bestandes, der behutsamen Erneuerung und der ergänzenden Gestaltung des südlichen Teiles wird die hohe Aufenthaltsqualität des Stadtparks gestärkt. Der urbane Freiraum schafft vielfältige Bereiche zum Aufenthalt, für Frei­zeit, Sport und Erholung. Mit der Inszenierung der Parkeingänge, der Freistellung der Sicht­beziehungen sowie der Verortung von Kultur und Kunst werden die Nutzer durch den Park geleitet und orientiert. Der Bürgerplatz an der Stadthalle bildet beidseitig der Stadthalle einen repräsentativen Parkeingang. Mit der Gestaltung des südlichen Bereiches mit Pflan­zungen, Aufenthalts- und Gastronomiebereich gelingt der Übergang in den Park. Dieser wird durch eine mögliche Landschaftstreppe aufgenommen und leitet zum neu gestalteten süd­lichen Parkteil. Die klassischen Elemente am Wasser und die Aussichts­punkte oberhalb werden neu interpretiert. Die Wegeverbindungen bleiben erhalten und werden mit Stadtmobi­liar und Beleuchtung modernisiert.

Der südliche Parkteil wird mit einem Aussichtspunkt, einem Platz und einem Fußgänger­boulevard entlang eines grünen Aktions­bandes ergänzt. Das Aktions­band, begleitet von einer Baumallee, beinhaltet intensive und extensive Pflanzungen, Bürgergärten und Spiel- und Bewegungsflächen. Angrenzend ist im Süden, entlang der Berliner Straße, eine poten­zielle Bebauung als Projekt „lebendiges Wohnquartier“ der IBA 2027 „StadtRegionStuttgart“ möglich.

 

 

StadtNaturRaum (ehemalige Autobahntrasse)

Der Landschaftsraum unterhalb der Autobahntrasse wird als „StadtNaturRaum“ gestaltet, der die Vernetzungen aufnimmt und die Verbindungen zum Leobad sowie zur Leonberger und Gerlinger Heide schafft. Landschafts- und Freiraumzonen, ausgebildet in unterschiedlichen Intensitäten, werden durch Wegeverbindungen mit Betonung der Querbe­ziehungen gestaltet. Die starke Topografie unterstützt die Abfolge von Stadtbalkonen an prägnanten Punkten. Diese Orte, der Landschaftsbalkon im Süden, der Platz an der Breslauer Straße, das KZ-Denkmal am alten Engelbergtunnel im Norden, schaffen Räume des Aufenthaltes und des Bewusstseins und gestalten auf Grund der exponierten Lage Sichtbeziehungen in das Stadt­gebiet und die umliegende Landschaft. Der StadtNaturRaum eröffnet Freizeit-, Erholungs- und Rückzugsräume in einem topographisch stark bewegten Gelände auf ca. 1,5 km Länge. Landart, Kunst, eine Gastronomie sowie z.B. Bereiche für Spielen, Klettern und Skaten ergänzen die Abfolge der landschaftlichen Elemente.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die gestalterische und bauliche Umsetzung soll im Rahmen des Landschaftsparkprogramms des VRS (formlos) und der Bund- Länder- Städtebau­förderungspro­gramms „Zukunft Stadt­grün“ erfolgen. Wesentlicher Bestandteil einer erfolg­reichen Antragstellung ist die Durch­führung sog. Vorbereitender Untersuchungen auf Grund­lage von § 141 BauGB. Nach erfolg­reicher Programmaufnahme ist der Beschluss einer Sa­nierungssatzung nach § 142 BauGB erforderlich.

 

Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen soll in der darauffolgenden Sitzungsrunde zur Beschlussfassung aufgerufen werden.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine Weiterverfolgung des Projektes.

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Anlagen

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