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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Von der Einleitung eines Vergabeverfahrens auf der Grundlage der Verordnung über die

    Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zur Findung eines Planungsbüros für die

    Objektplanung  “Fassadensanierung “ wird Kenntnis genommen.

 

 

2. Die Vergabe der erforderlichen Leistungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens an die Thost Projektmanagement GmbH, Villinger Straße 6, 75179 Pforzheim wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

  •                                                                                                                                         Die gesamten Fassadenflächen der Gerhart-Hauptmann-Realschule sind sanierungsbedürftig. Die Fenster und sind undicht, lassen sich teilweise nicht mehr öffnen bzw. sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die geschlossenen Wandflächen der Fassade müssen gedämmt werden, um das Gebäude den aktuellen energetischen Anforderungen anzupassen.

 

  •                                                                                                                                          Für die Planungsleistungen dieser Maßnahme ist aufgrund des Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchzuführen.

 

  •                                                                                                                                          Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird dem Gemeinderat zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.

 

 

Ziele der Maßnahme

Sanierung der Fassade inklusiv der Erneuerung der Fenster und der Verschattungsanlage sowie das Aufbringen einer Wärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen Anforderungen.

 

 

 

 

Sachverhalt/Sachstand

VgV Verfahren:
 

Der Auftragswert des bei einem reinen Bauvolumen von ca. 3.200.000,- €  zu erwartenden Honorars für die  Objektplanung überschreitet den nach Vergabe-verordnung (VgV) festgelegten Schwellenwert (VgV = 211.000 EUR/netto).

Demnach sind die die Architekten-/ Ingenieurleistungen nach den EU-Bestimmungen europaweit auszuschreiben.

              Die Auswahl der Objekt-/Fachplaner (Architekten/Ingenieure) hat dabei unter Anwendung der               Vergabeverordnung (VgV), § 74 ff zu erfolgen.

In einem ersten Schritt sind also die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen

von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. § 17 VgV).

 

Hierfür sind vor Ausschreibung durch ein qualifiziertes Projektsteuerungsbüro die Aufgabenstellung exakt zu beschreiben, Bewertungskriterien rechtsverbindlich zu definieren sowie diese zu veröffentlichen, um das gesamte Vergabeverfahren

rechtssicher durchführen und die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können.

 


Beauftragung eines Büros zur Ausschreibung und Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen nach VgV:

 Zur Durchführung dieses Verfahrens und zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen wurden von der Verwaltung 4 kompetente Büros, mit Erfahrung in der Durchführung von Teilnahmewettbewerben gebeten, ein Angebot für diese Leistungen abzugeben.


Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Gebäudemanagement sowie

das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt hat die Thost Projektmanagement GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag an die Thost Projektmanagement GmbH, Villinger Straße 6, 75179 Pforzheim mit einer Angebotssumme i. H. v. 15.566,39 EUR /brutto zu vergeben.

 

Förderprogramme

  •                                                                                                                      Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank):

              Ein Antrag wird grundsätzlich bei allen energetischen Maßnahmen gestellt.
Die Antragstellung setzt voraus, dass bestimmte CO2-Minderungswerte erreicht werden. Diese Datengrundlage liegt erst nach Beauftragung und Planung der entsprechenden Fachplaner vor.

 

  •                                                                                                                      Schulbausanierungsförderung des Bundes und des Landes

              Für die Bundesförderung sind die die Voraussetzungen in Leonberg nicht gegeben, da Leonberg nicht zu den finanzschwachen Kommunen zählt.

Die Förderung des Landes ist bis 31.12.2018 für das Jahr 2019 zu beantragen.

Für den Förderantrag wird, wie beim Programm „Klimaschutz Plus“, eine Datengrundlage der Fachplaner benötigt.

Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung ist die sofortige Einleitung des VgV-Verfahrens notwendig, damit die mit den knapp bemessenen Mindestzeiten vorgestellte Zeitschiene eingehalten werden kann.

Der Vorschlag zur Beauftragung der Objektplanungsleistungen wird schnellst-

möglich zur Beschlußfassung vorgelegt.

Die Gesamtmaßnahme “ Fassadensanierung GHR “ wird im Herbst 2018 zur Genehmigung vorgelegt.

Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2019 begonnen werden. Die Fertigstellung ist im Herbst 2020 geplant.

Sobald die notwendigen Grundlagen vorhanden sind, werden die entsprechenden Zuschussanträge gestellt.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Beauftragung eines anderen Büros zur Durchführung des Vergabeverfahrens.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GHR Vollwärmeschutz, Fenstererneuerung

 

 

 

 

721100307004

2018

100.000

100.000

 

 

2019

1.950.000

1.950.000

 

 

2020

1.950.000

1.950.000

 

Gesamt

 

4.000.000

4.000.000

 

 

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