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Beschlussvorschlag - 2018/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Vorentwurfsplanung des Regierungspräsidiums Stuttgart, aufgestellt durch das

    Ingenieurbüro Gauss Ingenieurtechnik, Rottenburg nach den Plänen vom 21.12.2017

    wird zugestimmt.

 

2. Der erforderliche Grunderwerb zur Verbreiterung zum Wirtschaftsweg wird von der Stadt

    durchgeführt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

3. Während der Bauphase soll versucht werden eine Fahrtrichtung, vorzugsweise 

    stadteinwärts, aufrechtzuerhalten.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Nachdem die B 295 zum 1.1. 2019 zur Landestraße L 1137 abgestuft wird, hat der Bund die Straße vorab zu sanieren. Im Herbst 2017 wurde bereits der 1. Abschnitt  zwischen Ditzingen und der Abzweigung nach Gerlingen (K 1010) saniert.

Jetzt steht der 2.Abschnitt zwischen der Abzweigung Gerlingen und der Einmündung der Strohgäustraße ( L 1136) an.

In diesem Zusammenhang wird in diesem Teilabschnitt auch ein Geh- und Radweg angelegt.

Ziele der Maßnahme

Sanierung des Fahrbahnaufbaues und damit Reduzierung der Unterhaltungskosten.

Förderung des Radverkehrs.

Sachverhalt/Sachstand

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des BAB-Anschlusses Leonberg-West wurde vom Bund gefordert, dass die B 295 zwischen den Anschlussstellen Ditzingen/Feuerbach und Leonberg-West straßenrechtlich abgestuft wird, da der Bund neben der Autobahn keine weitere parallel verlaufende Straße unterhält.

Die Umstufung ist zum 1.1.2019 vorgesehen.

Von Ditzingen kommend bis zur Stuttgarter Straße wird die B 295 zur Landesstraße L 1137 und im weiteren Verlauf durch die Stadt bis zur GEZE-Kreuzung zur Kreisstraße K 1012 mit Anschluss an die K 1011  (verlängerte Brennerstraße) abgestuft.

Die Friedhof- und Renninger Straße werden zu Gemeindestraßen.

Dieses Umstufungskonzept hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2015 DS P 26 gebilligt.

 

Davor muss jedoch noch die heutige B 295 von Ditzingen bis zur Strohgäustraße saniert werden. Der 1. Abschnitt von Ditzingen bis zur Abzweigung nach Gerlingen (K1010) wurde bereits im Herbst 2017 durchgeführt.

Der 2. Abschnitt von der Abzweigung Gerlingen bis zur Strohgäustraße steht ab Sommer dieses Jahres auf eine Länge von  ca. 1,2 km an. Die Fahrbahnbreite ist durchgängig mit 6,50m zuzüglich beidseitigen 0,25 m breiten Randstreifen geplant. Dies ergibt eine Asphaltbreite von 7,00 m. Die Fahrbahnbreite wurde vom Regierungspräsidium als Vertreter des Baulastträgers vorgegeben.

Bei diesem Abschnitt ist anders wie beim 1. Bauabschnitt  ( nur Asphaltschicht), der gesamte Fahrbahnaufbau  wegen des drückenden Wassers zu sanieren.

 

Die Radwegverbindung zwischen Leonberg und Ditzingen entlang der B 295 ist Bestandteil des RadNETZES Baden-Württemberg. Des weiteren ist diese Strecke sowohl im Kreis- wie auch im Stadtradnetz als Hauptroute ausgewiesen und soll in Verbindung mit der Sanierung der Fahrbahn nun ausgebaut werden.

Es ist vorgesehen ab der Strohgäustraße in Richtung Ditzingen auf der Nordseite der heutigen B 295 auf eine Länge von ca. 600m, einen mit Bordstein von der Fahrbahn abgetrennten Geh-und Radweg in einer Breite von 3,00m (2,50 + 0,50 Sicherheitsstreifen) anzulegen. Im weiteren Verlauf wird auf eine Länge von ca. 120m der 3,00m breite Geh-und Radweg durch einen 1,75m breiten Grünstreifen abgesetzt von der Fahrbahn geführt.

Ab der Zufahrt des Hauptwirtschaftsweges auf die B 295 bis zum Anschluss an den bereits vorhandenen Wirtschaftsweg in Richtung Tilgshäusle soll der Geh-und Radweg zugleich auch als Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,50m ausgebaut werden. Der Wirtschaftsweg ist ebenfalls durch einen 1,75m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Dies war der Wunsch der Landwirte analog zum Radweg entlang der K 1082 in Richtung Rutesheim.

Im Bereich der Linksabbiegespur zum Tilgshäusle soll durch den Einbau einer Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer in Richtung Gerlingen angelegt werden.

Die Anlegung des Geh-und Radweges ist nur durch eine Verschiebung der Fahrbahn  in Richtung Süden möglich. Trotzdem ist insbesondere im Bereich des Wirtschaftsweges, durch die Breite von 3,50, die Anlegung nur mit der Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen entlang der Nordseite mit ca. 550m² durchführbar.

 

Die Planung und Ausführung der Weiterführung des Radweges als Wirtschaftsweg  bis zur Gemarkungsgrenze, ab da wird er über einen bereits vorhandenen Wirtschaftsweg in Richtung Ditzingen geführt, kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs dann anschließend in einem weiteren Bauabschnitt umgesetzt werden. Hier ist jedoch zusätzlicher Grunderwerb nötig. Der heute in dem Bereich vorhandene parallel der B 295 verlaufende Radweg  entspricht nicht den geltenden Richtlinien, da der Abstand zur Fahrbahn nur ca. 0,70 m  beträgt anstatt 1,75 m und die Fahrbahnbreite mit ca. 1,70 m auch unter dem Mindestmaß  von 2,50 m liegt.

 

Die Ausführung der Sanierung der B 295 und der Anlegung des Geh-und Radweges soll nach ersten Überlegungen des Regierungspräsidiums Stuttgart im Einrichtungsverkehr erfolgen. Die Gegenrichtung müsste dann über die Strohgäustraße nach Höfingen und von dort nach Ditzingen geleitet werden. Im Hinblick auf den Einzelhandel in der Stadt wäre die Aufrechterhaltung der stadteinwärtigen Fahrtrichtung anzustreben.

Dies kann jedoch abschließend erst nach den Besprechungen mit den beteiligten Behörden festgelegt werden.

Die Planungs- und Baukosten für die Sanierung der B 295 einschl. der Herstellung des Geh-und Radweges, ausgenommen die zusätzlichen Grunderwerbskosten für die Verbreiterung zum Wirtschaftsweg, trägt der Bund.


 

Weiteres Vorgehen

Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs durch die Stadt. Danach Erstellung der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahme durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Verzicht auf die teilweise Herstellung als Wirtschaftsweg. Stattdessen Ausbau als Geh-und Radweg mit 2,50m Breite, damit Minimierung des Grunderwerbes

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Anlagen

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