Bebauungsplan „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.02-4, in Leonberg
-Aufstellungsbeschluss
-Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 22, 2018
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Feb 27, 2018
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1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, bedarfsgerechte und passende Angebote für wesentlich behinderte Menschen in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Behindertenwerkstatt Böblinger Straße 28 anzubieten. Für bauliche und betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten stehen am Standort der Behindertenwerkstatt in der Böblinger Straße 28 für die gemeinnützigen Einrichtungen Atrio Leonberg e. V., Atrio Leonberg gGmbH und LEDA keine Flächen mehr zur Verfügung.
Planungsrechtlich werden die geplanten Einrichtungen innerhalb eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Behinderteneinrichtungen“ ausgewiesen.
Die Flächen der ehemaligen Gärtnerei und weitere angrenzende Flächen werden für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt entwickelt.
Notwendig dafür sind auch die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans und die Ausweisung einer „Sonderbaufläche“.
2. Ziele der Maßnahme
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“ in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Werkstatt für behinderte Menschen an der Böblinger Straße.
3. Sachverhalt/Sachstand
3.1 Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung sind Erweiterungsabsichten in direkter Nachbarschaft zur angrenzenden, bestehenden Werkstatt für Behinderte in der Böblinger Straße 28.
Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:
3.2 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am Ortsrand südlich der Neuen Ramtelstraße und östlich der Böblinger Straße. Es grenzt direkt an das ausgewiesene „Gewerbegebiet Ramtel II – 1. Änderung“ an. Innerhalb des Gebietes sind Anlagen einer ehemaligen Gärtnerei vorhanden.
Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan ersichtlich (Anlage 2).
Das Plangebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“ weist eine Größe von ca. 1,3 ha auf.
3.3 Vorbereitende Bauleitplanung
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Zweckbestimmung „Gartenbaubetriebe“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.
3.4 Rahmenbedingungen
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um den wachsenden Bedarf an passgenauen Angeboten in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur für behinderte Menschen gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Angebots und damit auch eine bauliche Erweiterung erforderlich.
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als Fläche für „Landwirtschaft“ mit der Konkretisierung „Gartenbaubetrieb“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Innerhalb des Plangebietes sind Gebäude und Einrichtungen einer ehemaligen Gärtnerei vorhanden. Die Genehmigung der Gärtnerei im Außenbereich erfolgte 1987 durch das Regierungspräsidium auf nachfolgend genannten Grundlagen:
- Betreiben einer therapeutischen Einrichtung für behinderte Menschen und
- Nutzung als Gärtnereibetrieb.
Die Bio-Gärtnerei am Standort der Werkstatt Leonberg, Böblinger Straße 28 wurde 2015 geschlossen. Das Gelände (Plangebiet) soll nun für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt genutzt werden.
Atrio Leonberg e. V. hat zu den bereits im Eigentum stehenden Flächen (ehemalige Gärtnerei) weitere Flächen erworben, die das geplante Vorhaben ermöglichen sollen.
3.5 Städtebauliche Konzeption
Im Plangebiet sind drei Baukörper vorgesehen. Das Werkstatt- / Lagergebäude ist zur Neuen Ramtelstraße hin orientiert. Damit ergibt sich für die dahinter liegenden Angebote eine akustische Abgrenzung zum Straßenverkehr. Die Räume der Integrationsfirma LEDA schließt sich an das Werkstatt- / Lagergebäude an, am Weitesten entfernt zur Neuen Ramtelstraße ist ein „Wohnbereich“ geplant. Es besteht Bedarf zur Versorgung von Personen aus dem Landkreis Böblingen insbesondere in Verbindung mit einem Wohnangebot. Das Wohnangebot an diesem Standort bietet gleichermaßen Schutzraum für die betroffenen Personen und Abstand zur Nachbarschaft.
Mit Ausnahme des Wohnbereichs, der zum Teil dreigeschossig konzipiert ist, sind die anderen Gebäude zweigeschossig.
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Erschließungsanlage, die östlich der Behindertenwerkstatt verläuft. Zur Neuen Ramtelstraße ist keine Zu- oder Abfahrtsmöglichkeit vorgesehen. Das Gros der Stellplätze ist zwischen Neuer Ramtelstraße und Lager- / Werkstattgebäude geplant, weitere Stellplätze können aufgrund der Hängigkeit des Geländes teilweise in den Hang integriert werden und erdüberdeckt ausgeführt werden.
Die Umsetzung und Realisierung des Nutzungskonzepts soll in Abschnitten erfolgen.
3.6 Begründung und vorläufiger Umweltbericht
Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.
4. Weiteres Vorgehen
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 15. Flächennutzungsplanänderung in Abhängigkeit der Konkretisierung der städtebaulichen Planung für das Gebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“.
5. Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und keine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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