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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Konzeption zur Umnutzung des ehemaligen Gärtnereigeländes an der Neuen Ramtelstraße / Böblinger Straße der „ARC-hitekten Rutschmann Goldbach“, Stuttgart vom 15.09.2017 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage, im Rahmen des weiteren Verfahrens, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten (Anlage 3)
  2. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05-02-4, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.
    Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 19.012018 (Anlage 2).
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.   

 

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Sachverhalt

 

 

1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, bedarfsgerechte und passende Angebote für wesentlich behinderte Menschen in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Behindertenwerkstatt Böblinger Straße 28 anzubieten. Für bauliche und betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten stehen am Standort der Behindertenwerkstatt in der Böblinger Straße 28 für die gemeinnützigen Einrichtungen Atrio Leonberg e. V., Atrio Leonberg gGmbH und LEDA keine Flächen mehr zur Verfügung.

Planungsrechtlich werden die geplanten Einrichtungen innerhalb eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Behinderteneinrichtungen“ ausgewiesen.

Die Flächen der ehemaligen Gärtnerei und weitere angrenzende Flächen werden für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt entwickelt.

Notwendig dafür sind auch die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans und die Ausweisung einer „Sonderbaufläche“.

2. Ziele der Maßnahme

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“ in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Werkstatt für behinderte Menschen an der Böblinger Straße.

3. Sachverhalt/Sachstand

3.1  Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung sind Erweiterungsabsichten in direkter Nachbarschaft zur angrenzenden, bestehenden Werkstatt für Behinderte in der Böblinger Straße 28.

 

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

  • der Notwendigkeit für wesentlich behinderte Menschen passgenaue Angebote in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur anzubieten; es besteht eine Aufnahmepflicht für diesen Personenkreis
  • den fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Standort Böblinger Straße 28
  • den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung am vorgesehenen Standort.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des „Sondergebiets Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“
  • Stärkung und Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und der Leistungsangebote am Standort Neue Ramtelstraße / Böblinger Straße.

 

3.2  Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt am Ortsrand südlich der Neuen Ramtelstraße und östlich der Böblinger Straße. Es grenzt direkt an das ausgewiesene „Gewerbegebiet Ramtel II – 1. Änderung“ an. Innerhalb des Gebietes sind Anlagen einer ehemaligen Gärtnerei vorhanden.

 

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan er­sichtlich (Anlage 2).

 

Das Plangebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“ weist eine Größe von ca. 1,3 ha auf.

 

3.3  Vorbereitende Bauleitplanung

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Zweckbestimmung „Gartenbaubetriebe“ dar­gestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.

 

3.4  Rahmenbedingungen

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um den wachsenden Bedarf an passgenauen Angeboten in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur für behinderte Menschen gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Angebots und damit auch eine bauliche Erweiterung erforderlich.

Im Regionalplan ist das Plangebiet als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege  dargestellt. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als Fläche für „Landwirtschaft“ mit der Konkretisierung „Gartenbaubetrieb“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Innerhalb des Plangebietes sind Gebäude und Einrichtungen einer ehemaligen Gärtnerei vorhanden. Die Genehmigung der Gärtnerei im Außenbereich erfolgte 1987 durch das Regierungspräsidium auf nachfolgend genannten Grundlagen:
- Betreiben einer therapeutischen Einrichtung für behinderte Menschen und
- Nutzung als Gärtnereibetrieb.

Die Bio-Gärtnerei am Standort der Werkstatt Leonberg, Böblinger Straße 28 wurde 2015 geschlossen. Das Gelände (Plangebiet) soll nun für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt genutzt werden.

Atrio Leonberg e. V. hat zu den bereits im Eigentum stehenden Flächen (ehemalige Gärtnerei) weitere Flächen erworben, die das geplante Vorhaben ermöglichen sollen.

3.5  Städtebauliche Konzeption

Im Plangebiet sind drei Baukörper vorgesehen. Das Werkstatt- / Lagergebäude ist zur Neuen Ramtelstraße hin orientiert. Damit ergibt sich für die dahinter liegenden Angebote eine akustische Abgrenzung zum Straßenverkehr. Die Räume der Integrationsfirma LEDA schließt sich an das Werkstatt- / Lagergebäude an, am Weitesten entfernt zur Neuen Ramtelstraße ist ein „Wohnbereich“ geplant. Es besteht Bedarf zur Versorgung von Personen aus dem Landkreis Böblingen insbesondere in Verbindung mit einem Wohnangebot. Das Wohnangebot an diesem Standort bietet gleichermaßen Schutzraum für die betroffenen Personen und Abstand zur Nachbarschaft.

Mit Ausnahme des Wohnbereichs, der zum Teil dreigeschossig konzipiert ist, sind die anderen Gebäude zweigeschossig.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Erschließungsanlage, die östlich der Behindertenwerkstatt verläuft. Zur Neuen Ramtelstraße ist keine Zu- oder Abfahrtsmöglichkeit vorgesehen. Das Gros der Stellplätze ist zwischen Neuer Ramtelstraße und Lager- / Werkstattgebäude geplant, weitere Stellplätze können aufgrund der Hängigkeit des Geländes teilweise in den Hang integriert werden und erdüberdeckt ausgeführt werden.

Die Umsetzung und Realisierung des Nutzungskonzepts soll in Abschnitten erfolgen.

3.6  Begründung und vorläufiger Umweltbericht

Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.

4. Weiteres Vorgehen

Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 15. Flächennutzungsplanänderung in Abhängigkeit der Konkretisierung der städtebaulichen Planung für das Gebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“.

5. Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und keine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

 

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Anlagen

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