15. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“, in Leonberg
(Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB)
-Aufstellungsbeschluss
-Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 22, 2018
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Feb 27, 2018
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Empfehlung an den Gemeinderat:
1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Bauliche und betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten stehen am Standort der Behindertenwerkstatt Böblinger Straße 28 für die gemeinnützigen Einrichtungen Atrio Leonberg e. V., Atrio Leonberg gGmbH und LEDA nicht mehr zur Verfügung. Die ehemalige Gärtnerei und die angrenzenden Flächen sollen nun für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt entwickelt werden. Notwendig dafür sind die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans und die Ausweisung einer „Sonderbaufläche“. Ziel ist es, bedarfsgerechte und passende Angebote für wesentlich behinderte Menschen in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Behindertenwerkstatt anzubieten.
2. Ziele der Maßnahme
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der gemeinnützigen Einrichtungen für behinderte Menschen im Anschluss an die bestehende Betriebseinrichtung der Behinderteneinrichtung Böblinger Straße 28.
3. Sachverhalt/Sachstand
3.1 Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung sind Erweiterungsabsichten in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Werkstatt für Behinderte in der Böblinger Straße 28.
Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:
3.2 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich südlich der Neuen Ramtelstraße und am Ostrand des Gewerbegebietes Ramtel sowie östlich der Böblinger Straße.
Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Entwurf zur 15. Flächennutzungsplanänderung ersichtlich (Anlage 2).
Das Plangebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“ weist eine Größe von ca. 1,3 ha auf.
3.3 Bauflächenbedarfsnachweis
Das Plangebiet wird als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „sonstige Nutzungen“ dargestellt. Die Nutzung der Fläche erfolgen durch die gemeinnützigen Einrichtungen Atrio Leonberg e. V., Atrio Leonberg gGmbH und LEDA gemeinnützige GmbH, die im Unternehmensverbund zusammenarbeitet.
Atrio Leonberg ist dafür zuständig, auf Grundlage der Teilhabeplanung des Landkreises Böblingen, Angebote für behinderte Menschen im Altkreis Leonberg zur Verfügung zu stellen und ist damit ein ausschließlich regionaler Leistungserbringer.
Die zu erbringenden Leistungen im Bereich Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur werden innerhalb der Sonderbaufläche erbracht. Aufgrund der direkten Nähe zur bestehenden „Behindertenwerkstatt“ Böblinger Straße 28 erscheint die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen städtebaulich gerechtfertigt. Die Sonderbaufläche steht in direktem betrieblichem Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt.
Eines eindeutigen Bauflächenbedarfsnachweises im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 Abs. 2 BauGB (Plausibilitätsprüfung) bedarf es nicht, da es sich hierbei nicht um Wohnbau- oder Gewerbeflächen handelt. Alternative Innenentwicklungspotentiale (Brachflächen, Leerstände, Baulücken), die im vertretbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der bestehenden Behinderteneinrichtung stehen, sind nicht vorhanden.
3.4 Rahmenbedingungen / städtebauliche Konzeption
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um den wachsenden Bedarf an passgenauen Angeboten in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur für behinderte Menschen gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Angebots und damit auch eine bauliche Erweiterung erforderlich.
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als Fläche für „Landwirtschaft“ mit der Konkretisierung „Gartenbaubetrieb“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Neue Ramtelstraße - Behinderteneinrichtungen“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.02-4, in Leonberg geändert, da die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.
Die Genehmigung der Gärtnerei im Außenbereich erfolgte 1987 durch das Regierungspräsidium auf nachfolgend genannten Grundlagen:
- Betreiben einer therapeutischen Einrichtung für behinderte Menschen und
- Nutzung als Gärtnereibetrieb.
Die Bio-Gärtnerei am Standort der Werkstatt Leonberg, Böblinger Straße 28 wurde 2015 geschlossen. Das Gelände (Plangebiet) soll nun für die aktuellen und künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Behindertenwerkstatt genutzt werden.
Atrio Leonberg e. V. hat zu den bereits im Eigentum stehenden Flächen (ehemalige Gärtnerei) weitere Flächen erworben, die das geplante Vorhaben ermöglichen sollen.
Im Plangebiet sind drei Baukörper vorgesehen. Entlang der Neuen Ramtelstraße sind Werkstatt und Lagerflächen, dahinter sind die Räume der Integrationsfirma LEDA und am Weitesten entfernt zur Neuen Ramtelstraße ist ein „Wohnbereich“ geplant. Es besteht Bedarf zur Versorgung von Personen aus dem Landkreis Böblingen insbesondere in Verbindung mit einem Wohnangebot. Das Wohnangebot an diesem Standort bietet gleichermaßen Schutzraum für die betroffenen Personen und Abstand zur Nachbarschaft.
Die Umsetzung des Nutzungskonzepts soll in Phasen erfolgen.
3.5 Begründung und vorläufiger Umweltbericht
Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.
4. Weiteres Vorgehen
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 14. Flächennutzungsplanänderung in Abhängigkeit der Konkretisierung der städtebaulichen Planung für das Gebiet „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“.
5. Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und keine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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