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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

Die Gesellschafter beschließen unter Verzicht auf Einhaltung von Formen und Fristen nach Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats vom 12. Dezember 2017 nach § 8 (2) lit. g des Gesellschaftsvertrags:

 

Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags gemäß Anlage für ein Grundstück im Gewerbegebiet „Aischbach I“ für den Bau eines Verwaltungsgebäudes wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH beschließt nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen unter anderem über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksrechten und Verfügungen darüber, einschließlich der entsprechenden Verpflichtungsgeschäfte.

Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.
 

Ziele der Maßnahme

Vorbereitung der Gesellschafterversammlung.
 

Sachverhalt/Sachstand

Die Verwaltung der Sozialstation Gerlingen ist derzeit im Gebäude Hauptstraße 40 in Gerlingen untergebracht. Aufgrund des Wachstums und des dadurch entstehenden Platzmangels ist es erforderlich, neue Räumlichkeiten zu schaffen.

Die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH konnte im Gewerbegebiet „Aischbach I“ in Gerlingen das Grundstück Flst.Nr. 2397/14 mit einer Größe von 940 m² zum Bau eines Verwaltungsgebäudes reservieren.

 

Zwischen der Grundstückseigentümerin Stadt Gerlingen und der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH soll ein Erbbaurechtsvertrag mit folgenden Konditionen geschlossen werden:

 

  • Das Erbbaurecht hat eine Dauer von 50 Jahren.
  • Ein Erbbauzins wird nicht erhoben.
  • Das Grundstück Flst.Nr. 2397/19 (Zufahrt) bleibt mit 50% Miteigentumsanteilen im Eigentum der Stadt Gerlingen und mit 50 % im Eigentum des angrenzenden Gewerbebetriebs. Die Sozialstation trägt die Kosten der Errichtung der Zufahrt im Verhältnis der Miteigentumsanteile der Stadt Gerlingen.
  • Es wird eine Heimfallklausel vereinbart für den Fall, dass die Sozialstation den Zweck (Betrieb einer Sozialstation) nicht mehr erfüllt bzw. die Gemeinnützigkeit verliert. Die Entschädigungsregeln bei Heimfall entsprechen denen der Stadt Leonberg für das Grundstück „In der Au 10“.

 

Der Aufsichtsrat der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags zu empfehlen.

Weiteres Vorgehen

Unverzüglich nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird der Beschluss der Gesellschafterversammlung eingeholt.
 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine.

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Anlagen

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