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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Gas-Bündelausschreibung des Gemeindetags für den Lieferzeitraum 2019/2020 teilzunehmen. Dazu ist der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) zu beauftragen.

 

  1. Sollte eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr möglich sein, wird die Verwaltung ermächtigt, diese in Abwägung der vorliegenden Fakten und Empfehlungen des Gemeindetags zu entscheiden.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gaslieferverträge für alle städtischen Abnahmestellen enden zum 31.12.2018.

Zur Ermittlung neuer Lieferpreise ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Zu beschließen ist, ob an den Bündelausschreibungen des Gemeindetags teilgenommen oder eine eigene europaweite Ausschreibung durchgeführt werden soll.

Ziele der Maßnahme

Erzielung eines möglichst niedrigen Lieferpreises für Erdgas für die Jahre 2019/2020.

Die Wahrscheinlichkeit erscheint durch die Teilnahme an den Bündelausschreibungen des Gemeindetags am größten.

 

Sachstand / Sachverhalt

 

Die Stadt Leonberg beteiligte sich in den vergangenen Jahren regelmäßig an den Bündelausschreibungen für die Strom- bzw. Gaslieferung des Gemeindetags.

Bei Strom seit 2003, bei Gas seit 2011.

Dabei sind jeweils alle städtischen Abnahmestellen enthalten.

 

Mit der Ausschreibung und Prüfung der Angebote war bisher generell die

gt-service, Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags mbH beauftragt.

Die Teilnahme war für die Stadt kostenlos. Die Kosten wurden jeweils vom Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) übernommen.

Der NEV ist ein kommunaler Zweckverband, dem 167 Städte und Gemeinden sowie 9 Landkreise angehören. Das Verbandsgebiet erstreckt sich vom Landkreis Heilbronn im Norden bis zum Landkreis Reutlingen im Süden von Baden-Württemberg. Der Sitz des Verbandes ist Esslingen.

Mit dem Auslaufen der Gaslieferverträge Ende 2018 muss die jeweilige Belieferung neu ausgeschrieben werden.

Die Laufzeit der aktuellen Stromlieferverträge endet erst zum 31.12. 2019.

 

Ausgeschrieben werden lediglich die Lieferung (Arbeitspreis) und der jeweilige Grundpreis der Lieferung für Gas.

Alle anderen Preiskomponenten, wie Netznutzung, Steuern und Abgaben sind nicht Umfang der Ausschreibung, weil es sich dabei um reglementierte bzw. gesetzliche Abgaben und Steuern handelt.

Wie im Energiebericht 2016, DS 2017/162 behandelt im V-Ausschuss am 22.6. 2017 aufgezeigt, haben die Lieferkosten z.Zt. nur noch einen Anteil am Gesamtpreis in Höhe

von rd. 42 %.

 

 

 

 

 

 

 

Die Ausschreibung kann wie bisher durch Teilnahme an der europaweiten  Bündelausschreibung des Gemeindetags erfolgen. Dabei würde der NEV auch wieder die Kosten übernehmen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher den Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung für die Strom- und Gaslieferung zu beauftragen. Der NEV verpflichtet sich, die Ausschreibung zusammen mit gt-service, Dienstleistungs-gesellschaft des Gemeindetags mbH durchzuführen.

Da es sich beim NEV um eine Solidargemeinschaft von Kommunen und Landkreisen handelt, hat die Verwaltung keine Bedenken, diesen in Verbindung mit einer Gesellschaft des Gemeindetags mit den Bündelausschreibungen erneut zu beauftragen.

 

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Ausschreibung muss die Teilnahme verbindlich bis zum 28. Februar 2018 erklärt werden.

 

 

Bio-Erdgas

 

Es besteht die Möglichkeit, Bio-Erdgas für alle oder ausgewählte Anlagen auszuschreiben. Im Auftragsfalle würde dann für die jeweiligen Anlagen ein Bioerdgasanteil von 10% ausgeschrieben.

Die gt-service prognostiziert, dass Bioerdgas (mit 10%-Anteil) rd. 0,4 ct/kWh teurer als Erdgas sein wird.

Bei einer Versorgung aller städtischen Abnahmestellen mit Bioerdgas sind Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 50.000 € jährlich zu erwarten.

 

Bei der Teilnahme an der Bündelausschreibung muss auch verbindlich erklärt werden, ob Bio-Erdgas gewünscht ist.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die zu erwartenden Mehrkosten zu hoch sind.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Verzicht auf eine Teilnahme an der Bündelausschreibung und stattdessen europaweite Einzelausschreibung der Gaslieferung. Dafür entstehen Kosten in Höhe von rd. 10.000 €.

Der NEV beteiligt sich nicht an den Kosten. Aufgrund des geringeren Ausschreibungs-volumens kann ein höherer Lieferpreis gegenüber einer Bündelausschreibung nicht ausgeschlossen werden.

 

Ausschreibung von Bio-Erdgas mit zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € jährlich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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