Verlängerung des Fischereipachtvertrages "Warmbronner See"
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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Feb 5, 2018
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Feb 22, 2018
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1. Der Fischereipachtvertrag über den Warmbronner See (Warmbronner See einschließlich Maisgraben ab dem Ausfluss aus dem Warmbronner See bis zur Gemarkungsgrenze Warmbronn) zwischen der Stadt Leonberg und dem Anglerverein Warmbronn e.V. vom 20.03.2006 wird ab dem 01.04.2018 für weitere 12 Jahre verlängert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verlängerungsvertrag mit Anpassung der Pachtstaffelung abzuschließen.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der seit langem bestehende Fischereipachtvertrag mit dem Anglerverein Warmbronn e.V läuft am 31.03.2018 ab. Der Verein hat die Verlängerung des Pachtvertrags um weitere 12 Jahre beantragt.
Ziele der Maßnahme
Verpachtung des Fischereirechts zur Sicherstellung seiner geordneten Ausübung und Fortführung des Bachpatenvertrages zur Sicherstellung der Pflege des Maisgrabens.
Sachverhalt/Sachstand
Neben den Fischereirechten in anderen Gewässern innerhalb des Stadtgebiets ist die Stadt Leonberg auch Inhaberin des Fischereirechts für den Warmbronner See. Die Ausübung des Fischereirechts wurde bereits seit dem 01.01.1970 auf den Anglerverein Warmbronn e.V. übertragen. Zuletzt wurde der Pachtvertrag zum 01.04.2006 um weitere 12 Jahre verlängert und endet damit zum 31.03.2018.
Der Anglerverein hat nun die Verlängerung des Fischereipachtvertrages um weitere 12 Jahre beantragt. Der Pachtzins beträgt derzeit jährlich 204,50 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, d.h. 38,85 Euro. Momentan wird eine Anpassung der Pachthöhe alle 6 Jahre an den Verbraucherpreisindex vorgenommen.
Wie aus der Anlage 1 erkennbar ist, bestehen nur noch 2 Pachtverträge, die diese Preisstaffelung vorsehen. In den restlichen 5 noch laufenden Pachtverträgen wurde schon eine fest vereinbarte Pachtstaffelung im vierjährigen Rhythmus vereinbart. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, in die Verlängerung des Pachtvertrages eine fest vereinbarte Pachtpreiserhöhung im vierjährigen Rhythmus mit aufzunehmen. Die Höhe wurde aus der durchschnittlichen Erhöhung der letzten 18 Jahre errechnet.
Da die letzte Pachterhöhung im Jahr 2012 erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, beginnend ab 2018 den Pachtzins im vierjährigen Rhythmus für den Warmbronner See wie folgt anzupassen:
- 01.04.2018 221,50 Euro
- 01.04.2022 238,50 Euro
- 01.04.2026 255,50 Euro
Inhaltlich ist der Pachtvertrag an die Vorschriften des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) gebunden. Dem Pachtvertrag liegt das Pachtvertragsmuster der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart zu Grunde. Da sich das Vertragsmuster nicht geändert hat, kann der vorherige Vertrag (siehe Anlage 2) mit Anpassung der Pachthöhe und Änderung der Bezugsgröße verlängert werden.
Der Anglerverein hat sich bisher an seine vertraglichen Pflichten gehalten und von daher empfiehlt die Stadtverwaltung den Fischereipachtvertrag um weitere 12 Jahre zu verlängern.
Weiteres Vorgehen
Der Fischereipachtvertrag mit dem Anglerverein Warmbronn e.V. für den Warmbronner See einschließlich Maisgraben vom Ausfluss aus dem Warmbronner See bis zur Markungsgrenze Warmbronn wird zum 01.04.2018 um weitere 12 Jahre zu den oben genannten Konditionen verlängert.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Der Fischereipachtvertrag mit den Anglerfreunden Warmbronn e.V. wird nicht verlängert. Das Fischereirecht wird zur Verpachtung ausgeschrieben.
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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