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Beschlussvorschlag - 2017/241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stelle eines Brandinspektors als übergeordnetem Leiter der Feuerwache wird nicht geschaffen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es liegt ein interfraktioneller Antrag des Gemeinderats vom 13. März 2017 vor, mit dem Inhalt, die Stelle eines Brandinspektors mit der Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Angestelltenverhältnis auszuschreiben. Zum Aufgabenbereich soll die „übergeordnete Leitung“ der Feuerwache sowie die Erstellung bautechnischer Stellungnahmen gehören.

 

Ziele der Maßnahme

Stellungnahme der Verwaltung zum interfraktionellen Antrag vom 13. März 2017.

Sachverhalt/Sachstand

1. Derzeitige Organisationsstruktur:

 

Die Freiwillige Feuerwehr wird nach § 11 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung von einem ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und zwei Stellvertretern geführt. Jede Einsatzabteilung wird von einem ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandant und einem oder zwei Stellvertretern geführt.

 

Da die vielfältigen Aufgaben einer Feuerwehr in einer Stadt der Größenordnung Leonbergs nicht allein von Ehrenamtlichen bewältigt werden können, sind in der Feuerwache derzeit fünf Stellen für feuerwehrtechnische Bedienstete ausgewiesen sowie ein Stellenanteil von 50 % für einen Beschäftigten in der Feuerwache. Die feuerwehrtechnischen Bediensteten sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses verpflichtet, während der Arbeitszeit Einsatzdienst zu leisten. Darüber hinaus sind alle feuerwehrtechnischen Bediensteten gleichzeitig Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Leonberg.

 

Die Stelle des technischen Leiters der Feuerwache ist in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Drei weitere Stellen sind Entgeltgruppe 9 c ausgewiesen, eine Stelle in Entgeltgruppe 7.

 

Der technische Leiter der Feuerwache ist derzeit gewählter ehrenamtlicher Feuerwehrkommandant. Die Amtsperiode läuft bis 31. Dezember 2018.

 

Der technische Leiter der Feuerwache ist der Sachgebietsleiterin Feuerwehr unterstellt. Damit ist diese derzeit die „übergeordnete Leitung“ der Feuerwache. Die Sachgebietsleiterin ist in Personalunion Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ordnungsamt.

 

 

2. Situation nach Einstellung eines Brandinspektors als „übergeordnetem Leiter“ der Feuerwache:

 

Die Stelle eines Brandinspektors ist mit A 9 niedriger bewertet als die Stelle des technischen Leiters der Feuerwache in Entgeltgruppe 10. Die Sachgebietsleitung wäre mit mindestens A 11 zu bewerten.

 

Die beantragte Stelle würde die Sachgebietsleitung separat ausweisen und mit einem feuerwehrtechnischen Bediensteten besetzen.

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass sich die Hierarchiestruktur im Dienst auch im Einsatzfall abbildet. Das wiederum hätte zur Konsequenz, dass der Sachgebietsleiter Feuerwehr logischerweise auch Kommandant der freiwilligen Feuerwehr wäre.

 

Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit als Kommandant außerhalb der Kernarbeitszeit beträgt ca. 400 Stunden pro Jahr. Für einen hauptamtlichen Feuerwehrkommandant sind Einsätze, Übungen und Besprechungen außerhalb der Kernarbeitszeit Überstunden. Es gelten die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen (z.B. Pausenzeiten nach nächtlichen Einsätzen, festgelegte Höchstarbeitszeit). In der Konsequenz wäre der Sachgebietsleiter tagsüber nur eingeschränkt im Dienst. Ein ehrenamtlich tätiger Kommandant muss die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen nicht einhalten.

 

Die Beschäftigung eines hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten würde bedeuten, dass der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Zukunft nicht mehr von der Mannschaft gewählt und ehrenamtlich tätig ist. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr hätten dann lediglich noch ein Beteiligungsrecht bei der Personalauswahl des hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten. Dieser hätte die Funktion auf Dauer inne. Es wäre eine entsprechende Änderung der Feuerwehrsatzung erforderlich.

 

 

3. Konsequenzen der Änderung der Führungsstruktur:

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben sich in einer Stellungnahme vom 2. Mai 2017 mit großer Mehrheit für eine Beibehaltung der bestehenden Organisationsstruktur ausgesprochen. Der Feuerwehrausschuss hat sich einstimmig ebenfalls für die Beibehaltung ausgesprochen.

 

Die derzeitige Feuerwehrführung ist in ihrer personellen Zusammensetzung sehr gut aufgestellt. Die Kommandanten sind sehr gut ausgebildet, arbeiten effizient und haben eine hohe Akzeptanz in der Mannschaft.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den interfraktionellen Antrag vom 13. März 2017 nicht weiter zu verfolgen.

 

 

4. Erstellung von Brandschutzgutachten:

 

Grundsätzlich könnte die Aufgabe von entsprechend qualifiziertem Personal in der Feuerwache übernommen werden. Derzeit besteht keine Personalkapazität für diese Aufgabe.

 

Bezüglich der Brandschutzgutachten besteht ein Vertrag mit dem Landratsamt Böblingen, durch welchen sich alle Kommunen im Landkreis -auch Leonberg- verpflichten, diese Dienstleistung von der Kreisbrandmeisterstelle zu beziehen. Diese Vereinbarung müsste gekündigt werden.

 

Die Ausgaben für die vom Landratsamt durchgeführten ca. 10 - 20 Brandverhütungsschauen betragen ca. € 4.000 pro Jahr. Die Kosten für brandschutztechnische Stellungnahmen betragen ca. € 30.000 pro Jahr, sie werden von den Bauherren bzw. Eigentümern der Liegenschaften bezahlt. Es handelt sich um eine baurechtliche Aufgabe. Grundsätzlich könnte diese Aufgabe mit zusätzlichem, entsprechend qualifiziertem Personal beim Bauordnungsamt zur Stadt Leonberg zurück verlagert werden. Bei einer stadtinternen Bearbeitung können allerdings Interessenkonflikte, wie z.B. bezüglich der Pferdemarkts-keller, nicht ausgeschlossen werden.

 

 

5. Situation in der Region

 

Im Landkreis Böblingen gibt es in zwei großen Kreisstädten einen hauptamtlichen Feuerwehrkommandant. In Böblingen besteht diese Organisationsform seit vielen Jahren im Zusammenhang mit feuerwehrtechnischen Zentralfunktionen (Leitstellenbetrieb).

 

In Herrenberg gibt es seit 2017 einen hauptamtlichen Feuerwehrkommandant, weil sich kein ehrenamtlicher Kommandant gefunden hat.

 

Im Landkreis Ludwigsburg gibt es nur bei der Stadt Ludwigsburg einen hauptamtlichen Feuerwehrkommandant, da dort eine Berufsfeuerwehr-Abteilung besteht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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