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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2017/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Dieter Vestner nach § 16 Abs. 1 GemO aus dem Gemeinderat mit Ablauf der Sitzung des Gemeinderats am 07. November 2017 aus persönlichen Gründen ausscheidet.

 

  1. Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 Herr Johannes Frey, Untere Burghalde 7 in Leonberg, für den aus-scheidenden Stadtrat Dieter Vestner der Freien Wähler in den Gemeinderat nachrückt.

 

  1. Für die Freien Wähler rückt Herr Johannes Frey für Herrn Dieter Vestner nach.

  1. Die Sitze der Freien Wähler in den Ausschüssen werden wie folgt besetzt:

 

Ausschuss

Person

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Herr Dieter Vestner hat mit Schreiben vom 01. August 2017 mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 7. November 2017 sein Amt als Gemeinderat nach 42-jähriger Tätigkeit aus persönlichen Gründen niederlegt. Dies ist vom Gemeinderat förmlich festzustellen.

Durch das Ausscheiden von Herrn Dieter Vestner aus dem Gemeinderat ist dieses Mandat neu zu besetzen. Es ist vom Gemeinderat förmlich festzustellen, wer nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung für Herrn Vestner in den Gemeinderat nachrückt. Weiter ist über die Besetzung der verschiedenen Ausschüsse zu beschließen.

Ziele der Maßnahme

Kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gemeinderates.

Sachverhalt/Sachstand

Herr Dieter Vestner hat mitgeteilt, dass er sein Amt nach 42 jähriger Tätigkeit mit Wirkung vom 7. November 2017 aus persönlichen Gründen niederlegen will. Gem. § 16 Abs 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen, wenn er dem Gemeinderat 10 Jahre lang angehört hat. Diese Voraussetzung ist bei Herrn Vestner erfüllt.

Außerdem kann er nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO sein Ausscheiden verlangen, weil er über 62 Jahre alt ist.

Der Gemeinderat muss feststellen, ob eine Voraussetzung für das Ausscheiden gegeben ist. Herr Vestner scheidet mit Ablauf der Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2017 aus dem Gemeinderat aus.

Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung rückt beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates die nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl festgestellte nächste Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Dies ist für die Liste der Freien Wähler Herr Johannes Frey, Untere Burghalde 7 in Leonberg. Er hat sich bereit erklärt, für Herrn Vestner in den Gemeinderat nachzurücken. Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind der Verwaltung nicht bekannt. Sie empfiehlt deshalb, entsprechend zu beschließen.

Herr Vestner war für die Freien Wähler

Mitglied im Planungsausschuss,

2. Stellvertretung im Finanz- und Verwaltungsausschuss,

Mitglied im Ältestenrat,

Mitglied im Pferdemarktausschuss,

Mitglied in der Kommission für nachhaltige Mobilität.

Für die Besetzung (Sitze pro Gruppierung und personelle Besetzung) der beschließenden Ausschüsse sieht die Gemeindeordnung Einigung, d. h. einstimmigen Beschluss, vor. Kommt keine Einigung (d. h. einstimmiger Beschluss) über die Zusammensetzung zustande, werden die Mitglieder von den Stadträten und Stadträtinnen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt (§ 40 Abs. 2 GemO ). In die Einigung sind auch die Stellvertreter und die Art der Stellvertretung mit einzubeziehen.

Weiteres Vorgehen

Beschlussvorschlag entsprechend dem Vorschlag dieser Drucksache.

 

Die öffentliche Verpflichtung von Herrn Frey erfolgt in der ersten Gemeinderatssitzung nach dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Vestner, am 5. Dezember 2017.


 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es zum grundsätzlichen Nachrücken keine Alternativen.

Die personelle Besetzung der Ausschüsse kann anders erfolgen.

 

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Anlagen

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