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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag ohne Finanz. Auswirkungen - 2022/207-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
  2. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2021 tritt am 31.08.2022 außer Kraft.
  3. Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft wird ab dem 01.09.2022 einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt.
  4. Das Datum, welches in Anlage 1 im ersten Absatz als Beschlussdatum des Gemeinderates genannt wird, wird auf den 26.07.2022 geändert.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Sitzung des Sozial- und Kultusausschusses vom 20.07.2022 wurde obiger Beschlussvorschlag mehrheitlich bei einer Nein-Stimme an den Gemeinderat empfohlen.

In der Sitzung wurde seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass das in Anlage 1 genannte Datum berichtigt werden muss. Der Beschlussvorschlag wurde um Ziffer 4 ergänzt.

 

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